Auszug - Ausweisung des Naturschutzgebietes "Hoppenriethe" (FFH-Gebiet Nr. 86 Teilgebiet Hoppenriethe) (s. KA v. 04.09.2020, TOP 23)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Pfützner führte zu den TOPen 12 und 13 aus, dass sie es gut finde, dass die FFH Gebiete Nummer 85 und 86 als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Insgesamt bräuchten die Moore das Wasser. Bisher habe der Landkreis Celle in Bezug auf Moorbrände Glück gehabt. Hierdurch käme es zum Verlust der Artenvielfalt.
Herr Voß dankte der Verwaltung für die geleistete Arbeit und gab an, dass er dem Entwurf zustimmen werde. Jedoch würde er es begrüßen, wenn es ein Betretungsrecht der Wege gebe, sofern dies möglich sei. Grundsätzlich gebe es für diese Einräumung eine gesetzliche Möglichkeit.
Der Kreistag beschloss die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Hoppenriethe“ in der Fassung des anliegenden Entwurfs und beauftragte die Verwaltung, die im Rahmen der Verfahren gem. § 14 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und gem. § 63 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen, wie aus der Synopse ersichtlich, zu beantworten.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen, bei 4 Gegenstimmen