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Auszug - AN0123/2016-2021 Vorübergehender Beförderungsstopp in der Kreisverwaltung während der Corona Krise; Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020 (s. KA v. 04.09.2020, TOP 16)  

Sondersitzung des Kreistages
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:11 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: in der Sporthalle der BBS III, Albrecht-Thaer-Schule, Am Reiherpfahl 14, 29223 Celle
Ort: Celle
0126/2020 AN0123/2016-2021 Vorübergehender Beförderungsstopp in der Kreisverwaltung während der Corona Krise; Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0123/2016-2021
Federführend:Dez. I - Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kaiser erläuterte, seine Fraktion habe den Antrag aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft durch die Corona-Pandemie gestellt. Insgesamt gebe es viele wirtschaftliche Probleme und durch das Aussetzen der Beförderungen für ein Jahr könnte der Bevölkerung gegenüber Solidarität gezeigt und Mehrkosten eingespart werden. Es sei dringend eine Umkehr erforderlich, um noch finanzielle Spielräume zu haben. Die Leistungsmotivation solle dadurch jedoch nicht in Frage gestellt werden.

Herr Engelen erwiderte, dieses Vorgehen sei nicht der richtige Weg. Die Mitarbeitenden hätten es weiterhin verdient, befördert zu werden. Zudem erfolge eine Beförderung aufgrund einer Stellenbewertung. Insofern gebe es ein Anrecht auf eine angemessene Bezahlung für die ausgeübte Tätigkeit.

Herr Köhler sprach sich gegen den Antrag aus. Er beinhalte die Bestrafung von Kollegen, die immer hervorragende Tätigkeit geleistet hätten.

Herr Hoppenstedt begrüßte einen Einstellungsstopp. Die Beschäftigtenzahl beim Landkreis Celle habe sich in dem Zeitraum 2006 bis 2020 verdoppelt und die Personalaufwendungen lägen auf der Grundlage von 2006 bei jetzt 240 %.

Herr Wiswe erläuterte, dass ein Beförderungsstopp lediglich die Beamten betreffen würde. Jedoch gebe es beim Landkreis Celle überwiegend Beschäftigte, die unter die Tarifbindung fielen. Ein Beförderungsstopp würde ein falsches Signal an die Mitarbeiter senden. Insbesondere auch die Verwaltung müsse ein angemessenes Gehalt zahlen, um weiterhin attraktiv zu bleiben. Die Personalsteigerungen ließen sich z.B. auf die Übernahme der Jugendhilfe von der Stadt Celle sowie durch den eigenen Breitbandausbau zurückführen. Insgesamt gebe es deutlich mehr Aufgaben, für die Personal eingestellt werden musste.

Herr Pillibeit unterstütze den Antrag, dass die Verwaltung einen solidarischen Beitrag in der Krise leiste. Insofern schließe er sich dem Antrag an.

Laut Herrn Pauls sei es einfach Solidarität zu fordern, wenn man sie nicht selber ausüben müsse. Insofern falle es ihm nicht schwer, dem Landrat recht zu geben. Herr Hoppenstedt habe zudem bei der Kostensteigerung die Inflation sowie die Tarifsteigerungen und gesetzlichen Besoldungserhöhungen nicht berücksichtigt.

 

Der Kreistag beschloss, den Antrag der WG-Fraktion vom 14.05.2020, einen vorübergehenden Beförderungsstopp während der Corona Krise einzurichten, abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich, bei 6 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen