Auszug - Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes "Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche" (Teilgebiet des FFH-Gebietes Nr. 86) Änderung der Regelung zum Gewässerrandstreifen und Ergänzung der Darstellung der betrieblichen Flächen für die Loher Teiche
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wohlgemuth stellte das Ausweisungsverfahren des Landschaftsschutzgebietes "Aschauteiche, Loher Teiche und Quellbäche" anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage).
Wiederum erklärten die SPD und die Grünen, dass sie die Ausweisung eines Naturschutzgebietes bevorzugt hätten, wobei die SPD auch dieses Mal den aktuellen Entscheidungsvorschlag so mittrug.
In der weiteren Beratung wurde insbesondere über die rechtliche Bedeutung der betrieblichen Flächen der Teichwirtschaften innerhalb des Gebiets in Bezug auf die gesetzlich geschützten Biotope sowie über den Mehrheitsbeschluss zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets entgegen der Empfehlungen seitens des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWK) und der Landkreisverwaltung, die die Ausweisung eines Naturschutzgebiets empfohlen hatten, diskutiert.
Anschließend stellte Herr Angermann den Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Darstellung gemäß der Änderungsvorlage zur Abstimmung, nachdem er den Vorsitz von Herrn Kaiser übernommen hatte, da dieser einen anderen, dringenden Termin wahrnehmen musste.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 7_Anlage (4226 KB) |