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Auszug - Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022  

des Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:16 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0170/2022 Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung 2021/2022
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Gautzsch stellte unter dem einleitenden Hinweis, dass eine detaillierte Beratung der einzelnen Teilhaushalte den jeweiligen Fachausschüssen vorbehalten sei, die wesentlichen Eckpunkte des 3. Nachtragshaushaltes ausführlich vor. Die vortragsunterstützende Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

In Beantwortung der Frage von Frau Hohmann teilte Frau Gautzsch mit, dass beim dargestellten, investiven Schuldenstand die entsprechenden Tilgungsleistungen, einschließlich der Ausleihung an das Allgemeine Krankenhaus (Ein- und Auszahlungen) berücksichtigt seien.

Herr Mende erkundigte sich danach, ob die zeitliche Umsetzung der vorgesehenen Investitionen angesichts des Fachkräftemangels in der Baubranche, der schwerlichen Gewinnung qualifizierter Unternehmen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren und nicht zuletzt der Baukostensteigerungen realistisch sei und entsprechend vorab intern diskutiert werde. Ferner interessiere ihn mit Blick auf den Fachkräftemangel auch im Verwaltungsbereich, inwieweit die vakanten Stellen tatsächlich besetzt werden können und wie sich dies in der Personalkostenplanung widerspiegele.

Herr Flader und Herr Cordioli trugen vor, dass sich die Personalaufwendungen grundsätzlich am Sollbestand orientieren, wenngleich neu eingebrachte Stellen in der Regel nur anteilig finanziell eingeplant werden. Die tatsächliche Besetzung vakanter Stellen gestalte sich dabei ganz unterschiedlich. Während einige Stellen zeitnah besetzt werden können, gebe es wiederum andere Stellen, bei welchen die Personalgewinnung schwierig sei. Darüber hinaus haben aber auch häufig nicht planbare Ereignisse (z.B. Mutterschutz, Elternzeit) Auswirkungen auf die Höhe der tatsächlichen Personalkosten. Die eingesparten Mittel würden jedoch dazu beitragen, u.a. nicht eingeplante Aufwendungen, wie beispielsweise die sogenannte „Corona-Prämie“ finanziell abzufedern.

Bezüglich der Einplanung und Realisierung investiver Bauvorhaben erläuterte Herr Cordioli weiter, dass neue Maßnahmen stets intern kritisch und intensiv diskutiert, abgewogen und bewertet werden. Die Umsetzungsphase werde dabei ebenso in den Blick genommen, wie auch die Baukosten. Mit dem aktuellen Nachtrag setze der Landkreis verstärkt auf Verpflichtungsermächtigungen, um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zeitlich strecken zu können. Dennoch kann eine zeitliche Verzögerung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies hänge maßgeblich von vielen Faktoren ab.

Herr Cordioli sicherte auf Nachfrage von Herrn Ehlers die zeitnahe Übersendung der Präsentation zu. Ferner führte er aus, dass die kreisangehörigen Kommunen analog zu den üblichen Haushaltsberatungen am 23.02.2022 in bewährter Form zum Nachtrag angehört werden. Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse einschließlich aller relevanten Unterlagen werden den Kreistagsabgeordneten rechtzeitig vor der Beschlussfassung über den Nachtrag zur Verfügung gestellt. Des Weiteren verwies Herr Cordioli auf den Beschluss des Kreistages vom 22.12.2020 (Vorlage 0227/2020), wonach die Kreisumlage für die Jahre 2021-2024 unverändert bei 49,5 Prozentpunkten verbleiben soll. Der Kreistag hat zudem beschlossen, dass beabsichtigt sei, die kreisangehörigen Kommunen an etwaigen Überschüssen des Landkreises der Jahre 2021-2024 zu 50% zu beteiligen.

Im Anschluss bat Herr Mende um die ergänzende Bereitstellung einer Übersicht der in 2020 gewährten Gewerbesteuerausgleichszahlungen des Landes an die kreisangehörigen Gemeinden, welche auch im Rahmen des Abwägungsprozesses zwischen den Interessen der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises einbezogen werden müssten. Dies sicherte Herr Cordioli zu.

 

 

Der Finanzausschuss empfahl den Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des Nachtragshaushaltsplans mit seinen Bestandteilen und Anlagen zur Beratung in den Fachausschüssen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation 3. Nachtragshaushalt (1811 KB)