Auszug - 5. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021/2022, Dritte Änderung des Stellenplans 2022 (s. KA v. 04.10.2022, TOP 9)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Kreistag kam überein, dass der Landkreis Celle zur Bewältigung seiner Aufgaben ausreichend Personal vorhalten müsse. Jedoch sei auch darauf zu achten, die Personalaufwendungen möglichst gering zu halten. Daher werde der Kreistag vermehrt auf die Einrichtung neuer Stellen achten.
Der Kreistag beschloss die 5. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 des Landkreises Celle mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung der dritten Änderung mit Ausnahme der Stellen Nr. 3773 (Pressestelle), Nr. 3774 (Sachbearbeitung Zivil-/Katastrophenschutz), Nr. 1675 (Labor) und Nr. 3798 (Betreuung H&H Verfahren); diese Stellen werden im regulären Stellenplan 2023 eingebracht. Zudem werden fünf zusätzliche Stellen (EG 9a) im Sozialamt für den Bereich Wohngeld in den Nachtragsstellenplan aufgenommen; diese fünf Stellen werden mit einem Sperrvermerk versehen, eine jeweilige Freigabe erfolgt durch den Kreisausschuss.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen bei 8 Nein-Stimmen und
1 Enthaltung