Auszug - Antrag der CeBus GmbH & Co.KG auf Schadensausgleich im Zusammenhang mit den kriegsbedingten Preissteigerungen für Dieselkraftsoff 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kaiser verwies auf die Vorlage.
Herr Rohde bat um eine detailliertere Erläuterung der in der Vorlage benannten Wertsicherungsklausel.
Herr Buchhold erläuterte die Wertsicherungsklausel. Bei den Vertragsanpassungen werde strikt darauf geachtet, dass die Leistung des Landkreises subsidiär zu möglichen Leistungen durch den Bund und/oder dem Land erfolge, d.h. Leistungen durch den Bund und/oder das Land werden auf die Leistung durch den Landkreis angerechnet.
Herr Sievers verwies auf sinkende Treibstoffpreise. Er wollte wissen, ab wann der „Regelpreis“ wieder gelte. Herr Buchhold teilte mit, dass dies berücksichtigt werde. Die Hilfe würde nur bei Überschreitung des Deltas in Anspruch genommen. Herr Koschick erläuterte, dass der Verbraucherindex entscheidend sei. Die Hilfe durch den Landkreis reduziere sich, wenn die Treibstoffpreise sinken.
Der Ausschuss empfahl dem Kreistag die Gewährung eines weiteren finanziellen Ausgleichs für die CeBus GmbH & Co. KG in der beantragten Höhe von 701.000 Euro zu beschließen. Die Mittel werden im Haushalt 2023 bereitgestellt. Die für 2022 diesbezüglich geschlossene Vereinbarung wird um das Jahr 2023 verlängert.
Abstimmungsergebnis: angenommen bei einer Enthaltung