Auszug - Anträge auf Zuschüsse für den Bau bzw. Sanierung von Sportstätten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Buchhold erläutert, dass die Verwaltung zu einem Förderantrag eine von der Vorlage abweichende Empfehlung ausspreche. Nach erneuter Prüfung durch die Verwaltung sei nun der Antrag des TuS Oldau Ovelgönne doch als bedarfsgerecht eingestuft worden. Dabei sei ausdrücklich berücksichtigt worden, dass die Gemeinde Hambühren eine Flächengemeinde mit mehreren Ortsteilen sei. Der Verein sei auf die Kreisverwaltung zugekommen. In diesem Zuge wurde sich auf einen geänderten Finanzierungsplan geeinigt. Der Verein sei bereit, seinen Eigenanteil um 10.000 € zu erhöhen, dafür würde sich der Zuschuss des Landkreises um diesen Betrag verringern und läge somit bei 35.000 €.
Herr Ehlers stellte sodann folgende Beschlussempfehlungen zur Abstimmung:
1.) Der Antrag des TuS Oldau Ovelgönne wird als bedarfsgerecht eingestuft. Dem Verein soll ein Zuschuss in Höhe von 35.000 € für den Bau der neuen Gymnastikhalle zur Verfügung gestellt werden und der Eigenanteil des Vereins soll sich um 10.000 € erhöhen.
2.) Der Kreisausschuss beschließt, die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen inklusive des Antrags des TuS Oldau-Ovelgönne, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 – zu bezuschussen.
Abstimmungsergebnisse:
1.) einstimmig
2.) einstimmig