Auszug - Anpassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle
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Wortprotokoll Beschluss |
Die Kreistagsfraktion das Klimabündnis im Kreistag beantragte den Beschlussvorschlag um folgenden Satz zu erweitern: „Weiterhin erfolgt alle zwei Jahre, jeweils zum 01.05. des Jahres, eine Anpassung in Höhe der Inflationsrate seit der letzten Anpassung. Die Beträge zu II. B., G. und H. sind dabei kaufmännisch auf ganze Euro-Beträge zu runden.“ Über den Beschlussvorschlag nebst der Erweiterung wurde abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: bei drei Enthaltungen angenommen
Die Kreistagsfraktion CDU/UB beantragt die Anpassung der in der Anlage zum Beschluss genannten Beträge zu III. B. auf 950,- €, zu III. D. auf 5,50 €, zu III. G. auf 280,- € und zu III. H. auf 600,- € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen
Zusammenfassend lautet die Beschlussempfehlung den Anträgen folgend:
Der Kreistag beschließt, die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle entsprechend der beigefügten Anlage, unter Erhöhung der aufgeführten Beträge
III. B. auf 950,-€,
III. D. auf 5,50 €,
III. G. auf 280,- € und
III. H. auf 600,- €,
anzupassen.
Die Änderungen werden zum 01.05.2023 wirksam. Weiterhin erfolgt alle zwei Jahre, jeweils zum 01.05. des Jahres, eine Anpassung in Höhe der Inflationsrate seit der letzten Anpassung. Die Beträge zu III. B., G. und H. sind dabei kaufmännisch auf volle Euro-Beträge zu runden.
Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, die weiteren in der Richtlinie aufgeführten Zuwendungsbeträge auf eine mögliche Erhöhung zu überprüfen.