Auszug - Anpassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle (s. KA v. 07.03.2023, TOP 17)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Kreistag beschloss, die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage, unter Erhöhung der aufgeführten Beträge
III. B. auf 950,-€,
III. D. auf 5,50 €,
III. G. auf 280,- € und
III. H. auf 600,- €,
anzupassen.
Die Änderungen werden zum 01.05.2023 wirksam. Weiterhin erfolgt alle zwei Jahre, jeweils zum 01.05. des Jahres, eine Anpassung in Höhe der Inflationsrate seit der letzten Anpassung. Die Beträge zu III. B., G. und H. sind dabei kaufmännisch auf ganze Euro-Beträge zu runden.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig beschlossen