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Auszug - Anpassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle (s. KA v. 07.03.2023, TOP 17)  

des Kreistages
TOP: Ö 13
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0008/2023 Anpassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schulz, Maion
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Kreistag beschloss, die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage, unter Erhöhung der aufgeführten Beträge

III. B. auf 950,-€,

III. D. auf 5,50 €,

III. G. auf 280,- € und

III. H. auf 600,- €,

anzupassen.

Die Änderungen werden zum 01.05.2023 wirksam. Weiterhin erfolgt alle zwei Jahre, jeweils zum 01.05. des Jahres, eine Anpassung in Höhe der Inflationsrate seit der letzten Anpassung. Die Beträge zu III. B., G. und H. sind dabei kaufmännisch auf ganze Euro-Beträge zu runden.

Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen einstimmig beschlossen