Auszug - Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages und des Kreisausschusses gem. § 107 Abs. 4 NKomVG (s. KA v. 18.01.2023, TOP 8)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Kreistag beschloss, dass personalwirtschaftliche Grundentscheidungen im Sinne des § 107 Abs. 4 NKomVG, die Amtsleitungen, Abteilungsleitungen, die Leitung der Kreismusikschule oder des Eigenbetriebs Breitband, die Bereichsleitung Jobcenter oder die Geschäftsführung KA Winsen betreffen, der Kreisausschuss trifft, bei Beamtinnen und Beamten als Amtsleitungen der Kreistag. Im Übrigen entscheidet der Landrat. Im ersten Quartal des Jahres 2024 wird evaluiert, ob sich die Übertragung der Zuständigkeiten bewährt hat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig