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Auszug - Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages und des Kreisausschusses gem. § 107 Abs. 4 NKomVG (s. KA v. 18.01.2023, TOP 8)  

des Kreistages
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0154/2022 Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages und des Kreisausschusses gem. § 107 Abs. 4 NKomVG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Kreistag beschloss, dass personalwirtschaftliche Grundentscheidungen im Sinne des § 107 Abs. 4 NKomVG, die Amtsleitungen, Abteilungsleitungen, die Leitung der Kreismusikschule oder des Eigenbetriebs Breitband, die Bereichsleitung Jobcenter oder die Geschäftsführung KA Winsen betreffen, der Kreisausschuss trifft, bei Beamtinnen und Beamten als Amtsleitungen der Kreistag. Im Übrigen entscheidet der Landrat. Im ersten Quartal des Jahres 2024 wird evaluiert, ob sich die Übertragung der Zuständigkeiten bewährt hat.


 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig