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Vorlage - 0139/2016-1  

Betreff: Beratung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 und des Wirtschaftsplans 2017 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 sowie des Haushaltsplans 2017 des Eigenbetriebes Breitbandausbau - Änderungsbedarf -
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0139/2016
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
13.03.2017 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Änderungsliste zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2017

Kurze Sachdarstellung:

 

Gegenüber der Änderungsliste aus der Kreisausschusssitzung vom 21.02.2017 sind sechs weitere Änderungen vorzunehmen. Alle genannten Seitenzahlen beziehen sich auf die aktualisierte Änderungsliste, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt wird. Die vorzunehmenden Änderungen lauten wie folgt:

 

  1. Der Beginn der Umstrukturierungs- und Brandschutzmaßnahmen am Christian-Gymnasium Hermannsburg, welcher ursprünglich in 2018 geplant war, wird in Höhe von 150.000 € nach 2017 vorgezogen. Für 2018 erfolgt eine Ansatzreduzierung in gleicher Höhe (Seite 6). Eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung erfolgt nicht, stattdessen reduziert sich der „Risikopuffer“ um diesen Betrag.

 

  1. Im Haushaltsplan ist auf Seite 271 ein Schreibfehler unterlaufen. Die Bezeichnung der Investitionsmaßnahme 20021015 „Axel-Bruns-Schule, Celle, Trakt 7,8+9 Umstellung auf LED“ sollte stattdessen „Axel-Bruns-Schule, Celle, Trakt 7,8 + Bauhalle, Umstellung auf LED“ lauten (Seite 6). Das Investitionsvolumen der Maßnahme ändert sich nicht.

 

  1. Im Fachbudget 4 sind im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen (Teilhaushalt 0443060000) sowohl die Neuberechnung der Einzahlungen übergeleiteter Unterhaltsansprüche (Seite 12) als auch die Anpassung der Erstattung an das Land (Seite 13) in den Änderungslisten zum Finanzausschuss am 16.02.2017 und zum Kreisausschuss zum 21.02.2017 versehentlich falsch angegeben worden. Nun erfolgt eine Anpassung auf die tatsächlichen und vom Jugendhilfeausschuss am 14.02.2017 empfohlenen Beträge. Zum einen wird der Ansatz der sonstigen Transfereinzahlungen (Ziffer 3 des Finanzhaushaltes) von 348.900 € um 18.800 € auf 367.700 € erhöht. Zum anderen wird der Ansatz der Aufwendungen und Auszahlungen für die Erstattung an das Land (Ziffer 19 des Ergebnishaushaltes und Ziffer 16 des Finanzhaushaltes) von 109.700 € um 12.000 € auf 121.900 € steigen.

 

Insgesamt verschlechtert sich der Ergebnishaushalt um die zuletzt genannten 12.000  Im Finanzhaushalt erhöhen sich die Einzahlungen um 18.800 € und die Auszahlungen um 12.200 €. Dementsprechend verbessert sich das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit um 6.600 €.

 

  1. Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 7.686.000 € wird in der Planung in gleicher Höhe der Überschussrücklage gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO zugeführt (Seite 17). Die KomHKVO, die die GemHKVO ablösen wird, ist noch nicht in Kraft getreten, obwohl seit Oktober 2016 mit einem kurzfristigen Erlass gerechnet wird. Dementsprechend werden – vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses – sowohl die Haushaltssatzung als auch der Haushaltsplan keinen Überschuss ausweisen, sondern die Höhe der Erträge und Aufwendungen wird identisch sein und das Ergebnis des Ergebnishaushaltes 0 € betragen.

 

  1. Im Eigenbetrieb Breitbandausbau gibt es mehrere Anpassungen (Seite 19 und 20). Aus steuerlichen Gründen wird der Defizitausgleich, den der Landkreis Celle aus dem Teilhaushalt Wirtschaftsförderung an den Eigenbetrieb leistet, nicht mehr ertragswirksam, sondern als investive Einlage gebucht. Darüber hinaus sind die Beratungsdienstleistungen für die zum großen Teil nicht investive Maßnahme der Pächtersuche als Aufwand zu veranschlagen. Durch diese beiden Punkte verringern sich die Erträge um 146.800 €, während die Aufwendungen um 100.000 € steigen. Der Ergebnishaushalt des Eigenbetriebs, der zuvor ausgeglichen war, beinhaltet nun einen Zuschussbedarf in Höhe von 246.800 €. Im Finanzhaushalt verringert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit um denselben Betrag.

 

Weiterhin ergeben sich Anpassungen durch die Verschiebung der Investitionen aufgrund der Verzögerungen im Rahmen der Ausschreibungen, die im Jahr 2017 ausschließlich Auswirkungen auf den Finanzhaushalt haben. Der Saldo aus Investitionstätigkeit verbessert sich um rd. 3,2 Mio. €, während der Saldo aus Finanzierungstätigkeit sich entsprechend um rd. 3,1 Mio. € reduziert.

 

Unabhängig davon ergeben sich auch mehrere Anpassungen in der mittelfristigen Finanzplanung.

 

  1. Durch die Anpassung des notwendigen Defizitausgleichs im Eigenbetrieb Breitbandausbau ändern sich im Teilhaushalt Wirtschaftsförderung ebenfalls die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Seite 15). Diese steigen um 120.000 €. Durch diese Verschiebung des Defizitausgleichs vom Ergebnishaushalt in den investiven Teil des Finanzhaushalts entfallen im Gegenzug die zuvor eingeplanten zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 146.800 €. Die beiden genannten Beträge unterscheiden sich, da durch die Änderung der Verbuchung nicht mehr der Aufwand ausgeglichen wird, sondern ein Ausgleich in der Höhe erfolgt, die erforderlich ist, um das Stammkapital zu erhalten.

Der Eigenbetrieb Breitbandausbau schließt das Jahr 2016 mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von ca. 131.000 € ab. Da bereits im Haushaltsjahr 2016 eine investive Einlage geleistet wurde, die eine Abschmelzung des Stammkapitals des Eigenbetriebes begrenzt, wird zum Erhalt des Stammkapitals statt einer zusätzlichen investiven Einlage in Höhe des vollständigen Defizits von 131.000 € lediglich eine in Höhe von 120.000 € im Haushaltsjahr 2017 benötigt.

 

Für den Gesamthaushalt des Landkreises Celle ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Veränderungen ein ordentlicher Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von 7.832.800 . Im Finanzhaushalt erhöht sich das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit auf rd. 13,4 Mio.  das Ergebnis aus Investitionstätigkeit beträgt nun rd. -20,6 Mio. €. Sowohl das Ergebnis aus Finanzierungstätigkeit als auch die Nettoneuverschuldung betragen nun 7,9 Mio. €.

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr.9 NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 1 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der Änderungsliste und dem Wirtschaftsplan 2017 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) sowie dem Haushaltsplan 2017 des Eigenbetriebes Breitbandausbau und die Festsetzung der jeweiligen Investitionsprogramme für den Planungszeitraum 2017 bis 2020.

Anlage:

 

Änderungsliste zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2017

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsliste zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2017 (1193 KB)    
Stammbaum:
0139/2016   Beratung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 und des Wirtschaftsplans 2017 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 sowie des Haushaltsplans 2017 des Eigenbetriebes Breitbandausbau   Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   Beschlussvorlage
0139/2016-1   Beratung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 und des Wirtschaftsplans 2017 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 sowie des Haushaltsplans 2017 des Eigenbetriebes Breitbandausbau - Änderungsbedarf -   Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   Beschlussvorlage