Inhalt

Vorlage - 0124/2017  

Betreff: Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
19.12.2017 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Stellenplan Landkreis Celle 2018

Kurze Sachdarstellung:

 

Die Anzahl der Stellen 2018 gegenüber dem Vorjahr hat sich um 14,01 Stellen erhöht (+16,25 Stellen in der Kreisverwaltung und -2,24 Stellen im Kreisaltenpflegeheim Winsen / Aller).

 

Eine Aufspaltung der EG 9 in die EG 9a, EG 9b und EG 9c infolge der neuen Entgeltordnung wurde nunmehr im Stellenplan 2018 umgesetzt.

 

Zusammengefasste Kurzdarstellung der wesentlichen Änderungen:

 

Neu eingerichtet in den Ämtern

+ 18,75 Stellen

 

Sonstige Stellenzuwächse (Anpassung an geänderte Stundenzahl, Altersteilzeit)

+   1,00 Stellen

 

Sonstige Stelleneinsparungen (Vollzug KW-Vermerk, Stellenstreichungen)

-    3,50 Stellen

 

Gesamtergebnis

+ 16,25 Stellen

Kreisverwaltung

 

-    2,24 Stellen

Kreisaltenpflegeheim Winsen/Aller

 

+ 14,01 Stellen

 

 

 

Begründung der neu eingerichteten 18,75 Stellen in den Ämtern

 

Landratsbüro (01)

 

1,00

BesGr. A 11

Datenschutz

Im Rahmen der Auswirkungen und Folgen der EU-Datenschutzgrundverordnung soll eine zusätzliche Stelle für eine/n Datenschutzverantwortliche/n eingerichtet werden.

1,00

BesGr. A 10

Erweiterung der Prozesskette in der Zentralen Vergabestelle

Im Rahmen der Neustrukturierung mit dem Übergang der stadteigenen Vergabestelle zum Landkreis wurden die dortigen Abläufe nachvollzogen. Die dortige Abwicklung der vollständigen vergaberechtlichen Prozesskette ist auch in anderen Vergabestellen üblich. Insoweit soll im Rahmen der Übernahme der Aufgabe für die Stadt auch die Dienstleistung „Durchführung von Vergabeverfahren“  für die bisherigen Nutzer der Kreisverwaltung und Gemeinden (nach Abstimmung mit den Gemeinden) entsprechend zum Haushaltsjahr 2018 vereinheitlicht werden. Der hierfür benötigte Stellenanteil kann derzeit nur aufgrund von quantitativen Daten geschätzt werden.

1,00

BesGr. A 11

Übernahme von Personal der Stadt Celle (1,00 x A 11 – Verwaltung)

1,00

BesGr. A 11

Übernahme von Personal der Stadt Celle (0,62 x A 11 – Verwaltung)

1,00

EG 11 TVöD

Übernahme von Personal der Stadt Celle (0,77 x EG 11 – Ingenieur/in)

1,00

BesGr. A 10

Puffer für zusätzliches Personal im Rahmen des Übergangs der stadteigenen Vergabestelle. Der genaue Stundenumfang ist insgesamt noch unklar.

 

Amt für Informationsverarbeitung (03)

 

1,00

EG 11 TVöD

IT-Sicherheit

Seit Jahren wächst die Durchdringungen von Verwaltungsarbeitsplätzen mit IT-Systemen kontinuierlich. Parallel zu dieser steigenden Abhängigkeit hat sich in den letzten Jahren eine Bedrohungslage entwickelt, der begegnet werden muss. Die Anforderungen an den Schutz und die Verfügbarkeit von Daten und Verfahren steigen daher ständig. Die wird aktuell durch die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung dokumentiert. Datenverarbeitende Stellen werden damit neue gesetzliche Pflichten auferlegt, die umfangreiche, detailliert ausgearbeitete und nachweisbar vorhandene Sicherheitssysteme für die vorhandene IT-Umgebung erfordern.

 

Amt für Steuerung und Personal (04)

 

1,00

BesGr. A 11

Organisator/in und Projektleitung „eGovernment“

Durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) werden die Kommunen verpflichtet, bestimmte Angebote elektronisch vorzuhalten. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Kommunen in absehbarer Zeit mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung (Digitalverwaltungsgesetz – NDiG) konfrontiert werden und damit ihre Leistungen verstärkt digital anbieten zu müssen. Darüber hinaus steht das Online-Zugangsgesetz vor der Verabschiedung. Dieses sieht vor, dass in spätestens fünf Jahren alle Verwaltungsleistungen vollständig elektronisch abzuwickeln und über Portale zugänglich zu machen sind. Um die umfangreichen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung umsetzen zu können, bedarf es einer ausreichenden Vorbereitungszeit, damit die vorhandenen Strukturen an die digitalen Vorgaben angepasst werden können. Hierzu soll eine Projektgruppe „E-Government“ gebildet werden.

 

Ordnungsamt (10)

 

1,00

EG 9a TVöD

Prostituiertenschutzgesetz

Für die Umsetzung des zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) besteht im Ordnungsamt Personalbedarf.

 

Kämmerei (90)

 

0,75

EG 9b TVöD

Kreismusikschule

Um die nach Abschluss einer organisatorischen Untersuchung umzusetzenden Personalmaßnahmen (Besetzung der Stv. KMS-Leitung, 5 Std. Orchesterleitung, 10 Std. Fachbereichsleitung, 22 Std. Instrument/Elementar) im Stellenplan abbilden zu können, ist eine weitere 0,75 Stelle erforderlich. Im Übrigen wurde auf Stellenreste im Bereich der Kreismusikschule zurückgegriffen.

1,00

BesGr. A 11

Umsatzsteuer

Es wird eine neue Stelle für die Umstellung auf § 2b Umsatzsteuergesetz benötigt, der die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts künftig regelt.

 

Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste

 

1,00

EG 2 TVöD

Poststelle

Für die miteinander verknüpften Vertretungsketten in den Bereichen Hausmeisterdienst, Poststelle und Druckerei steht insgesamt zu wenig Personal zur Verfügung, so dass Krankheitsausfälle zur Folge haben, dass die Dienstleistungen durch das Amt unangemessen stark eingeschränkt werden müssen. Diese Situation ist in den letzten Jahren durch den Anstieg des Personalkörpers des Landkreises Celle noch verstärkt worden.

 

Sozialamt (40)

 

0,50

S 11b

Pflegestützpunkt

Aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen besteht ein erhöhter Beratungsbedarf seitens des Pflegestützpunktes. Dies kann mit dem derzeitigen Personalschlüssel nicht gewährleistet werden.

1,00

EG 9c

Sprachförderung

Die zu besetzende Stelle wird über die niedersächsische Landesrichtlinie für die „Koordinierung der regionalen Sprachförderung in Niedersachsen“ gefördert (100 % der Personalkosten). Die Aufgaben umfassen die Bedarfs- und Angebotsermittlung, die Nachsteuerung sowie Koordinierung von Sprachförderungsmaßnahmen für Neuzugewanderte auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen zur Koordinierung der Sprachförderung auf regionaler Ebene“ in Niedersachsen.

 

Jugendamt (43)

 

0,50

EG 5 TVöD

Förderung Tageseinrichtungen

Der zusätzliche Personalbedarf entsteht durch die steigenden Fallzahlen.

0,50

EG 5 TVöD

Förderung Tagespflege

Der zusätzliche Personalbedarf entsteht durch die steigenden Fallzahlen.

 

Gesundheitsamt (50)

 

0,50

EG 6 TVöD

Labor

In Urlaubsphasen und Krankheitsfällen ist es bereits wiederholt vorgekommen, dass terminliche Begutachtungen aufgrund von Personalmangel im Labor nicht durchgeführt werden konnten. Insgesamt besteht der Bedarf für eine zusätzliche halbe Stelle, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Labors des Gesundheitsamtes zu sichern.

0,50

EG 5 TVöD

Jugendärztlicher Dienst

Die Einrichtung einer halben Stelle für eine/n medizinische/n Fachangestellte/n ist im Bereich der Organisation und Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen erforderlich. In den vergangenen Jahren ist – bei konstanten Zahlen der einzuschulenden Kinder – zum einen eine Zunahme von Kindern mit Migrationshintergrund zu beobachten, zum anderen nimmt auch die Zahl von Kindern aus schwierigen sozialen Verhältnissen zu. Der Zeitbedarf für die Untersuchung dieser Kinder liegt deutlich über dem bislang festgesetzten Zeithorizont.

 

Straßenverkehrsamt (15)

 

0,50

EG 6 TVöD

Zulassungsstelle

Durch krankheitsbedingte Ausfälle in der Zulassungsstelle kann die im Haushalt festgelegte Wartezeit von 20 Minuten nicht mehr gehalten werden. Die Zulassungsstelle soll um eine 0,5 Stelle aufgestockt werden, damit die Wartezeit weiterhin gehalten werden kann.

 

Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung (60)

 

1,00

EG 11 TVöD

Bauingenieur/in

Es wird mit mehr Genehmigungsverfahren zur Ausweisung neuer Flächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm gerechnet. Dies kann mit dem bislang eingeplanten Personal nicht bewältigt werden.

 

Amt für Umwelt und ländlichen Raum (66)

 

1,00

EG 5 TVöD

Straßenwärter/in

Es soll eine vorübergehend unbesetzte und damit gestrichene Stelle eines Straßenwärters wieder besetzt werden, um die Aufgabenmehrung zu bewältigen (z.B. zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Bauüberwachung und Dokumentationspflichten, wachsende Netzlängen durch neu gebaute Radwege).

1,00

EG 8 TVöD

Bautechniker/in

Durch  einen krankheitsbedingten Ausfall wird die Aufgabe „Überprüfung von Kleinkläranlagen“ zurzeit nicht wahrgenommen. Die zusätzliche Stelle soll hier Abhilfe schaffen.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgelegte Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beigefügt.

Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellenplan Landkreis Celle 2018 (5715 KB)    
Stammbaum:
0124/2017   Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2018   Dez. I - Personalamt   Beschlussvorlage
0124/2017-1   Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2018   Dez. I - Personalamt   Beschlussvorlage