Inhalt

Vorlage - 0146/2018  

Betreff: Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Steuerung und Informationstechnik   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2018 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
13.11.2018 - Vorlage Stellenplan Anlage - Allg. Schriftverkehr

Kurze Sachdarstellung:

 

Die Anzahl der Stellen 2019 gegenüber dem Vorjahr hat sich um 19,74 Stellen erhöht
(+ 20,25 Stellen in der Kreisverwaltung, -0,26 Stellen im Kreisaltenpflegeheim Winsen/Aller und -0,25 Stellen im Eigenbetrieb Breitbandausbau).

 

Infolge der Übernahme der Jugendhilfe von der Stadt Celle wurden bereits mit der
1. Änderung des Stellenplans 2018 52 zusätzliche Stellen eingerichtet. Diese Stellen sind daher, auch wenn sie erst im nächsten Jahr besetzt werden, bereits Bestandteil des Stellenplans 2019.

 

Veränderungen von Stellen, die zu keiner geänderten Stellenzahl führen, werden nicht gesondert dargestellt. Im Stellenplan sind diese Verschiebungen innerhalb der Spalte „Erläuterungen“ erkennbar (z.B. 1 Zugang von BesGr. A 10). Ursächlich sind hier zum einen Hebungen und Senkungen als Ergebnis im Rahmen einer Stellenbewertung und zum anderen Umwandlungen von Beschäftigtenstellen in Beamtenstellen – und umgekehrt.

 

Hinweis zur Stellenbewertung von Beamtenstellen:

 

Die Bewertung der Beamtenstellen erfolgt beim Landkreis Celle ab dem 01.01.2019               auf Grundlage des KGSt-Gutachtens 2009. Bislang wurde noch das KGSt-              Gutachten 1982 verwendet.

 

Eine flächendeckende Bewertung aller Stellen zu einem Stichtag ist jedoch praktisch               nicht leistbar. Die KGSt empfiehlt daher, mit der Bewertung der Leitungsstellen der               obersten Ebene unter der Verwaltungsleitung zu beginnen. Diese Stellen haben die               höchsten Anforderungen und legen die obere Begrenzung für alle anderen Stellen               fest. Alle Leitungsstellen sollten hierbei zusammen betrachtet werden, um einen               Quervergleich herstellen zu können.

 

Im Stellenplan 2019 sollen bereits alle Stellen für die Amtsleitungen nach erfolgter               Bewertung nach dem KGSt-Gutachten 2009 mit der ggf. veränderten Wertigkeit
berücksichtigt werden. Da es aus zeitlichen Gründen nicht leistbar war, alle
Bewertungen für die Stellen der Amtsleitungen bereits in der Vorlage der Verwaltung               für den Personalausschuss abzuschließen, werden die Bewertungen erst für den               KA/KT mit einem angepassten Stellenplan 2019 eingebracht.

 

Im nächsten Schritt werden alle weiteren Stellen für Beamtinnen und Beamte
strukturiert bewertet:

Zu Beginn des Jahres 2019 werden zunächst die Stellen für Abteilungsleitungen               in einem Durchgang bewertet, um eine weitere Hierarchieebene im Quervergleich zu               etablieren. Die Organisatorinnen und Organisatoren des Amtes für Steuerung und               Informationstechnik werden im weiteren Verlauf die verbleibenden Stellen für
Beamtinnen und Beamte den jeweiligen Abteilungen zuordnen. Die Bewertung
erfolgt dann abteilungsweise. Hierbei können organisatorische Zusammenhänge               zwischen den Stellen berücksichtigt werden. Sowohl die Stellen für
Abteilungsleitungen als auch die verbleibenden Stellen für Beamtinnen und Beamte               sollen im Stellenplan 2020 eingebracht werden.

 

Das KGSt-Gutachten enthält für vereinzelte Stellen Bewertungsempfehlungen. Diese               sollen die örtliche Bewertung der Beamtenstellen erleichtern und zu einer möglichst               einheitlichen Anwendung des KGSt-Gutachtens in der Kommunalverwaltung
beitragen. Sie können die örtliche Bewertung jedoch nicht ersetzen; ein dogmatisches               Festhalten an den Bewertungsempfehlungen ist daher nicht zielführend.

 


Entscheidend im Rahmen der Anwendung des neuen Gutachtens ist insbesondere               der durch die KGSt veränderte Vordruck für die Stellenbewertung, welcher den
aktuellen Rahmenbedingungen angepasst wurde. Der Vordruck enthält wie bislang               sechs               Bewertungsmerkmale:

1. Schwierigkeitsgrad der Informationsverarbeitung

2. Schwierigkeitsgrad der dienstlichen Beziehungen

3. Grad der Selbständigkeit – Ermessen

4.a Grad der Verantwortung –Ausführungsverantwortung

(mehrheitlich Sachbearbeitung)

4.b Grad der Verantwortung – Leitungsverantwortung

(mehrheitlich Leitung)

5. Grad der Vor- und Ausbildung

6. Grad der Erfahrung

 

Insbesondere das Bewertungsmerkmal der Leitungsverantwortung (4.b) hat sich strukturell wesentlich verändert. Die ehemals schematische Bewertung der
Leitungsverantwortung nach der Zahl der unterstellten Mitarbeiter und der
Einwohnerzahl der Kommune wurde durch eine differenzierte Bewertung ersetzt.

 

Darüber hinaus ist der Grad der Leitungsverantwortung höher gewichtet worden, um               der größeren Bedeutung dieses Merkmals unter Bedingungen gestiegener Leistungs-               und Ressorcenverantwortung von Fach- und Führungskräften gerecht zu werden.               (Steigerung des Anteils der Leitungsverantwortung innerhalb der Gesamtbewertung               von 21,05% auf 25%)

 

 

Zusammengefasste Kurzdarstellung der wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Stellen im Stellenplan 2019:

 

Neu eingerichtet in den Ämtern

+ 20,25

 

Sonstige Stellenzuwächse in den Ämtern (Anpassung an geänderte Stundenzahl, Altersteilzeit)

+ 1,50

 

Sonstige Stelleneinsparungen in den Ämtern (Vollzug KW-Vermerk, Stellenstreichungen)

- 1,50

 

Gesamtergebnis

+ 20,25

Kreisverwaltung

 

- 0,26

Kreisaltenpflegeheim Winsen/Aller

 

- 0,25

Eigenbetrieb Breitbandausbau

 

+ 19,74

 

 

Begründung der neu eingerichteten 20,25 Stellen in den Ämtern der Kreisverwaltung:

 

Dezernat I

 

Amt für Steuerung und Informationstechnik (03)

 

1,00

BesGr. A 11

Die Stelle wird zunächst für die Ausschreibung einer Krankheitsvertretung für den Bereich Heimaufsicht im Sozialamt verwendet. Die neue Stelle soll dazu dienen, der Krankheitsvertretung gleich zu Beginn eine dauerhafte Perspektive zusichern zu können. Zwei Ausschreibungen für eine befristete Krankheitsvertretung waren bereits erfolglos.

Danach wird die Stelle dauerhaft in den Bestand der Reservestellen übergehen.

Seit Neustrukturierung der Reservestellen mit Stellenplan 2017 hat sich gezeigt, dass aufgrund der hohen Fluktuation die aktuelle Anzahl an Reservestellen nicht auskömmlich ist.

1,00

BesGr. A 11

Zusätzliche Reservestelle (Bearbeitung von pflichtigen Aufgaben bei längerfristigem Ausfall der/ des Stelleninhaber/s/in)

1,00

BesGr. A 12

Zusätzliche Reservestelle (Bearbeitung von pflichtigen Aufgaben bei längerfristigem Ausfall der/ des Stelleninhaber/s/in)

 

 

Bisherige Struktur der Reservestellen:

2 x BesGr. A 11

3 x BesGr. A 10

1 x EG 15 TVöD

9 x EG 9c TVöD

 

Neue Struktur der Reservestellen:

1 x BesGr. A 12

5 x BesGr. A 11

3 x BesGr. A 10

1 x EG 15 TVöD

9 x EG 9c TVöD

2,00

EG 9a TVöD

Die Umstellung auf Windows 10 und die damit einhergehende neue Updatestrategie erfordert zusätzliche Personalressourcen.

Mit dem Erscheinen von Windows 10 hat Microsoft seine Updatestrategie grundlegend geändert. Neue Funktionen werden mit zweimal jährlichen Funktionsupdateversionen bereitgestellt. Dabei kann der genaue Zeitpunkt der Bereitstellung von den jeweiligen Organisationen selbst festgelegt werden. Microsoft stellt Funktionsupdateversionen unabhängig von Softwareanbietern, Partnern und Kunden zur Verfügung. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung wird diese Version 18 Monate lang unterstützt und aktualisiert. Ein Update aller Systeme ist folglich innerhalb dieses Zeitfensters erforderlich. Ohne Tests (Überprüfung der Systemeinstellungen und der Funktionalität der Softwarepakete vor dem Rollout)  müssten bei der Kreisverwaltung täglich rechnerisch mindestens 3,2 Rechner auf die neue Version umgestellt werden. Die bislang für Test und Update eingesetzten personellen Ressourcen werden hierfür nicht ausreichen.

- 1,00

BesGr. A 13

Das Amt 03 und die Abteilung Organisation des Amtes 04 wurden zum Amt für Steuerung und Informationstechnik zusammengelegt. Im Rahmen des Übergangs und bis zum Eintritt in den Ruhestand des Stelleninhabers zum 31.12.2018 wurde das neu gebildete Amt von zwei Amtsleitern parallel geführt. Aus diesem Grunde muss die A 13 – Stelle nicht wiederbesetzt werden.

+ 4,00

Summe

 

 

Personalamt (04)

 

0,50

EG 9a TVöD

Die Stelle ist vorgesehen für unterstützende Tätigkeiten für die Aufgabenbereiche Arbeitsmedizin, Praktikantenbetreuung, Unterstützung bei Auswahlverfahren und Veranstaltungsorganisation. Der Bedarf hängt mit einer steigenden Anzahl an zu betreuenden Nachwuchskräften, einem verstärkten Ausbildungsmarketing und einer Aufgabenmehrung im Bereich der Personalentwicklung zusammen.

Da die Wertigkeit erst nach Abschluss der Prüfung feststeht, soll die Stelle vorsorglich mit einer Wertigkeit von EG 9a, aber auch mit einem Sperrvermerk (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat) eingebracht werden.

+ 0,50

Summe

 

Rechnungsprüfungsamt (09)

1,00

BesGr. A 11

Die Stelle dient der Kompensation des krankheitsbedingten  Ausfalls eines Rechnungsprüfers. Die weitere Entwicklung der Sachlage und damit einhergehende beamtenrechtliche Entscheidungen werden den grundsätzlichen Bedarf einer Planstelle nicht ändern. Für jede/n aktive/n Beamtin/Beamten wird eine eigene Planstelle benötigt. Selbst im Falle einer festgestellten Dienstunfähigkeit ist zunächst mit einer befristeten Zusage für die Übernahme der Versorgungslast durch die Niedersächsische Versorgungskasse zu rechnen, so dass für eine mögliche Reaktivierung  des Beamten ohnehin eine Planstelle benötigt werden würde.

Eine A 11 - Reservestelle sollte aufgrund der längerfristigen Prognose hierfür nicht verwendet werden, um die Flexiblität der Reservestellen nicht zu gefährden. Die Stelle sollte jedoch mit einem zweckgebundenen Sperrvermerk versehen werden (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat).

+ 1,00

Summe

 

 

Ordnungsamt (10)

 

1,00

BesGr. A 11

Die Stelle wird für den Bereich Rettungsdienst eingebracht. Durch die Ausschreibung des Rettungsdienstes nebst der damit verbundenen Zurverfügungstellung der Rettungswachen gemäß Beschluss KA vom 18.06.2018 muss auch nach der Vergabe der Rettungsdienstleistungen die Umsetzung des Beschlusses intensiv und dauerhaft betreut und koordiniert werden. Um den Personalbedarf vorübergehend decken zu können, wurde bereits ein Beamter aus dem Amt 90 zeitweise in diesem Bereich eingesetzt. Dies ist jedoch keine dauerhafte Lösung, sodass eine zusätzliche Stelle als erforderlich angesehen wird.

+ 1,00

Summe

 

 

Kämmerei (90)

 

1,00

BesGr. A 11

Stellenschaffung für die Verwaltungsleitung in der Kreismusikschule:

Infolge von Überlastungsanzeigen sowie einer anschließenden organisatorischen Einschätzung ist insgesamt festzustellen, dass zwei pädagogische Leitungskräfte für die Leitung des Innendienstes, den Musikunterricht und die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan nicht ausreichend sind.
Eine dauerhafte Entlastung kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle erreicht werden. In Abstimmung mit dem Fachamt wird vorgeschlagen, dauerhaft eine Verwaltungsleitung in der KMS zu installieren. Zurzeit muss sich die Leitung der KMS um eine Vielzahl von Aufgaben kümmern, die auch von einer Verwaltungskraft wahrgenommen werden können.

Für die kurzfristige Umsetzung wird eine freie A 11 – Reservestelle des Amtes 03 zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung wird die Wertigkeit A 11 eingebracht.

 

Wegfall des KW-Vermerkes

Infolge von Aufgabenmehrung soll der bisherige KW-Vermerk „Kreiskasse – Erreichen Altersgrenze“ auf der Stelle im Bereich Vollstreckung/Innendienst wegfallen. Ausschlaggebend ist im Wesentlichen die Buchung in den Kreishaushalt durch die Stadt Celle als örtlicher Träger nach SGB XII. Künftig werden demnach entsprechende Vollstreckungen bzw. Rückforderungen durch den Landkreis Celle bearbeitet werden.

+ 1,00

Summe

 

 

Dezernat II

 

Sozialamt (40)

 

1,00

BesGr. A 10

Im Rahmen der dritten Reformstufe des BTHG zum 01.01.2020 entsteht ein erhöhter Bedarf für die Eingliederungshilfe. Eine Umfrage im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg hat ebenfalls eine grundsätzliche Personalaufstockung in den umliegenden Landkreisen ergeben.

 

Wegfall des KW-Vermerkes

Es wird aktuell geprüft, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Migration und Integration entfristet werden sollen. Die Stelle einer Mitarbeiterin hat noch einen KW-Vermerk, welcher nun vorsorglich wegfallen soll. Die Entfristung der Mitarbeiterin könnte bereits vor Genehmigung des Stellenplans mittels einer Reservestelle erfolgen.

+ 1,00

Summe

 

 

Jugendamt (43)

 

0,50

EG S 15 TVöD

Stellenschaffung für die Kindertagesstättenfachberatung:

Das Land beabsichtigt, zum 01.08.2018 die vorschulische Sprachförderung, die bisher von Grundschullehrkräften durchgeführt worden ist, künftig auf Dauer in die Verantwortung der Kindertageseinrichtungen zu verlagern. (zu 100% aus Landesmitteln gefördert)

1,00

EG S 11 TVöD

In Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Celle soll eine rechtskreisübergreifende Jugendberufsagentur (JBA) gegründet werden. Dabei handelt es sich um eine freiwillige ergänzende Leistung der Jugendberufshilfe, die im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) verankert ist. Die JBA soll mit Personal aller Träger ausgestattet werden. Der Landkreis beabsichtigt, sich mit insgesamt einer Stelle für Fachkräfte zu beteiligen.

1,00

EG S 2 TVöD

Erweiterung der Sterntaler um weitere fünf Betreuungsplätze

1,00

BesGr. A 11

Mit Übernahme der Jugendhilfe von der Stadt zum 01.01.2019 wird in der Abteilung eine zusätzliche Ebene integriert. Für den Fall, dass die gesamte Leitung mit dem bisherigen Personal nicht leistbar ist, soll vorsorglich eine Stelle eingerichtet werden. Die Situation soll nach der Übernahme beurteilt werden.

Einrichtung mit Sperrvermerk (Beurteilung nach Übernahme der Jugendhilfe von der Stadt; Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat)

1,00

BesGr. A 10

Für das Sachgebiet WJH wird im Zuge des Übergangs von der Stadt die bisherige Bescheiderteilung von den ASD-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf die Sachbearbeiter der WJH übergehen. Dies erfordert eine zusätzliche Personalressource von ca. 20 Wochenstunden. Der genaue Personalbedarf in den Sozialen Diensten soll anhand einer Personalbemessung ermittelt werden.

 

1,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,00

 

EG 9b TVöD

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EG 3   TVöD

Unterhaltsvorschuss (UVG)

Stellenschaffung für Sachbearbeitung UVG:

Vor Umsetzung der Unterhaltsvorschussreform wurde davon ausgegangen, dass sich die Zahl der Neuanträge und damit eine Fluktuation im Fallbestand nach Bewältigung der ersten Antragswelle, die mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden ist, nicht wesentlich verändert. Durch die Reform sind im Sachgebiet teilweise Zeitanteile für Aufgaben (Prüfung und Einstellungen der Leistungen nach 72 Monaten bzw. Vollendung des 12. Lebensjahres) entfallen, dafür sind neue Aufgaben im Rahmen der Bewilligung für Unterhaltsvorschussleistungen in der 3. Altersstufe hinzugekommen (Prüfung zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen verbunden mit einer weiteren jährlichen Überprüfung, Anrechnung von Einkommen). Festzustellen ist bereits jetzt, dass sich die Anzahl der jährlichen Neuanträge entgegen der Erwartungen erhöht hat, sodass eine zusätzliche Stelle mit Sperrvermerk für den Fall eingerichtet werden sollte, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.

Stellenschaffung für Zuarbeit UVG:

Zum einen hat sich bereits nach Austausch im Qualitätszirkel ebenfalls auch ein Bedarf für die Zuarbeit UVG ergeben, so dass bereits vor diesem Hintergrund eine 0,50 Stelle eingebracht werden sollte.

Nach Bewertung des Arbeitsanfalls der auf dem Arbeitsplatz zugewiesenen bzw. angedachten Aufgaben nach gut einem Jahr ab Beginn der Unterhaltsvorschussreform am 01.07.2017 ist festzustellen, dass mit dem bisherigen Stundenumfang die Aufgaben für den Fallbestand der laufenden Unterhaltsvorschussgewährungen nicht mehr bewältigen kann und derzeit Teile wieder von den Sachbearbeiter/innen übernommen werden müssten. Daher soll die bislang eingeplante 0,50 - Stelle nun in Vollzeit eingebracht werden. Ohne die Aufstockung würde bereits ein weiterer Fallzahlenanstieg wieder zu einer Überlastung führen.

0,25

EG S 14 TVöD

Erhöhung des Stellenumfangs aufgrund geänderter Wochenstundenzahl bei einer Mitarbeiterin im ASD. Die Fallzahlen in Ihrem Bezirk sind deutlich gestiegen und waren mit dem vorhandenen Stundenumfang nicht zu bewältigen: Die Kinderschutzfälle im Bereich Bergen haben sich fast verdoppelt. Grund ist der Abriss der Berliner Straße und die Umsiedlung in die ehemaligen Britischen Soldatenwohnungen.  Wöchentliche Kinderschutzeinsätze sind die Regel geworden. Die freien Wohnungen werden außerdem stark aus dem Hamburger Umland besiedelt. Dies führt zu einem deutlich erhöhten Beratungsaufkommen.

0,25

EG S 11 TVöD

Zwischen der Amtsleitung 43 und dem Landrat wurde im Juni 2018 die Übernahme einiger weniger freiwilligen Aufgaben abgestimmt. Gemeint sind an mehreren Stellen wahrgenommene Aufgaben im Bereich Jugendschutz, die bei strenger Lesart nicht zum gesetzlichen, sondern zum  erzieherischen Jugendschutz zählen. Im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes werden von den Mitarbeitenden selbst Projekte und Maßnahmen z.B. in Schulen angeboten und durchgeführt. Der Landrat hat entschieden, dass die Aufgaben – weil der Umfang sehr überschaubar ist übernommen werden sollen. Der Stellenumfang erhöht sich hierdurch um 0,25 Anteile (2,13 im IST – statt der geplanten 2,25 wären dann insgesamt 2,5 Stellenanteile im Rahmen der Stellenbewirtschaftung – 1 Stelle pro Person/aufgerundet auf ¼ – erforderlich).

0,50

EG 5 TVöD

Im Rahmen der Überleitung des Jugendamtes der Stadt Celle zum Landkreis erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2019 die Berechnung  der Geldleistungen und Kostenbeiträge im Bereich der Kinderbetreuung – hier Kindertagespflege nach § 23 und § 90 SGB VIII – zukünftig im Bereich Familienbüro-Verwaltung des Landkreises. Um diesen erhöhten Aufwand Folge zu leisten, werden weitere Personalstunden erforderlich, da aus dem Verwaltungsbereich der Stadt Celle keine Mitarbeiter übergeführt werden. Aus diesem Grunde wurde bereits im Sommer die bislang als 0,50 eingeplante Stelle mit einer eigenen VfA – Nachwuchskraft in Vollzeit besetzt. Die Abdeckung im Stellenplan erfolgte über eine Reservestelle. Im Stellenplan 2019 soll der Stellenumfang angepasst werden.

1,00

EG S 11b TVöD

Der Landkreis Celle wird sein Interesse für das neue Bundesprogramm „Pro Kindertagespflege“ bekunden. In dem neuen Bundesprogramm soll eine Koordinierungsstelle beim Öffentlichen Jugendhilfeträger eingerichtet werden, die sich u.a. den Themenfeldern Fachkräftegewinnung, Vertretungsregelungen und –modelle, Inklusion sowie Vergütung und Geldleistung widmet. Des Weiteren beteiligt sie sich aktiv an einem Expertenpool, der regionale und überregionale Akteure einbindet. Durch den Expertenpool werden Kriterien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege erarbeitet. Für den Zeitraum der Förderung (max. drei Jahre) wird daher eine neue Stelle eingeplant werden.

Einrichtung mit KW-Vermerk zum 31.12.2021

 

Einrichtung eines KW-Vermerkes

Wegfall der Aufgabe PACE; Rentenbeginn der entsprechenden Mitarbeiterin im Jahr 2019

- 0,50

Umsetzung eines KW-Vermerkes

Bundesprogramm Kita-Pflege (0,5 – S 11 Stelle)

+ 8,00

Summe

 

 

Dezernat III

 

Straßenverkehrsamt (15)

 

1,00

EG 6 TVöD

In der Führerscheinstelle soll eine Stelle geschaffen werden. Es handelt sich jedoch nur um eine vorübergehende Stellenmehrung. Eine dauerhafte Leistungsminderung und erhebliche gesundheitliche Einschränkungen liegen bereits seit längerem bei einer Mitarbeiterin vor. Hinzu kommen regelmäßig sehr lange unvorhersehbare Ausfallzeiten. Dies stellt eine erhebliche Belastung für die übrigen Beschäftigten der Führerscheinstelle dar. Wenn keine Unterstützung erfolgt, ist von Verzögerungen in der Bearbeitung von Führerscheinanträgen und fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen (Ermahnungen, Verwarnungen) auszugehen. Die eingebrachte Stelle enthält einen KW-Vermerk für den Zeitpunkt des Renteneintritts (KW-Vermerk zum 31.12.2022).

+ 1,00

Summe

 

 

Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung (60)

 

0,25

EG 11 TVöD

In den Bereichen Bauordnung und der Regionalen Raumordnung gibt es Stellenmehrbedarfe in Höhe von insgesamt 0,25 zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie. Diese Stellenanteile werden aufgrund dessen Qualifikation von einem Mitarbeiter des Eigenbetriebs Breitbandausbau wahrgenommen. Die Stellenanteile im Eigenbetrieb Breitbandausbau werden entsprechend verringert.

 

Wegfall eines KW-Vermerkes

Entfernung des kw-Vermerkes der Stelle „Sachbearbeitung Bauaufsicht – Fachbereich Campingplatz und Wochenendgebiete“

Das Volumen der bauaufsichtlichen Verfahren wird deutlich höher ausfallen als erwartet. Allein die Überprüfung der bestehenden Campingplätze und der Wochenendhausgebiete wird sich über mehrere Jahre hinziehen und sich zu einer Daueraufgabe entwickeln.

Die daraus entstehenden Einzelverfahren werden sich voraussichtlich ebenfalls über mehrere Jahre strecken.

+ 0,25

Summe

 

 

Amt für Umwelt und ländlichen Raum (66)

 

1,00

BesGr. A 11

Stellenschaffung für den Bereich Natura 2000:

Basis ist eine Zielvereinbarung zwischen NLT und MU zur hoheitlichen Sicherung der Natura 2000 Gebiete. Die Tätigkeiten werden voraussichtlich erst Mitte 2019 abgeschlossen werden. Hinzutreten können dann Normenkontrollverfahren. Bis Ende 2020 sind für die Natura Gebiete darüber hinaus parallel Managementpläne zu entwickeln. Im Wesentlichen sollen diese über Gutachterbüros erstellt werden. Dieser externe Sachverstand muss über Vergabeverfahren und Überwachung der Aufgabenerledigung eingebunden werden. Hinzu treten Koordinierungsaufgaben diverser Art.

Einrichtung mit Sperrvermerk (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat)

+ 1,00

Summe

 

 

Dezernat IV

 

Amt für Bildung und Kultur (20)

 

0,25

EG 6 TVöD

Anpassung an geänderten Stundenumfang (Schulverwaltungskraft)

+ 0,25

Summe

 

 

Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung (21)

 

1,00

EG 5 TVöD

In der Druckerei soll vorsorglich eine Stelle geschaffen werden. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Druckerei mit der Stadt kommen, wird der Landkreis weiterhin an einer eigenen Druckerei festhalten müssen. Um dann die Vertretung des bestehenden Mitarbeiters gewährleisten zu können, wird hier eine zusätzliche Stelle erforderlich sein.

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Entscheidung zur künftigen Struktur: Einrichtung mit Sperrvermerk (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat)

0,25

EG 5 TVöD

Erhöhung einer Stelle für eine Elektrofachkraft von 0,75 auf 1,00: Der Stellenbedarf wurde nochmals organisatorisch geprüft (höhere Kontrollintervalle, höhere Anzahl der zu überprüfenden elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel).

+ 1,25

Summe

 

 

Zusammenfassung der Ämter:

 

Landratsbüro (01)

-------

Amt für Steuerung und Informationstechnik (03)

+ 4,00

Personalamt (04)

+ 0,50

Rechnungsprüfungsamt (09)

+ 1,00

Ordnungsamt (10)

+ 1,00

Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz (59)

-------

Kämmerei (90)

+ 1,00

Sozialamt (40)

+ 1,00

Jugendamt (43)

+ 8,00

Gesundheitsamt (50)

-------

Straßenverkehrsamt (15)

+ 1,00

Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung (60)

+ 0,25

Amt für Umwelt und ländlichen Raum (66)

+ 1,00

Amt für Bildung und Kultur (20)

+ 0,25

Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung (21)

+ 1,25

Gesamtsumme

+ 20,25

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgelegte Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2019 wird beschlossen und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beigefügt.

Anlage:

 

Deckblatt

Stellenveränderungen auf einen Blick

Stellenplan Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Übersichten zum Stellenplan

Anhang informatorisch beschäftigte Kräfte und Nachwuchskräfte

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 13.11.2018 - Vorlage Stellenplan Anlage - Allg. Schriftverkehr (9458 KB)    
Stammbaum:
0146/2018   Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2019   Dez. I - Amt für Steuerung und Informationstechnik   Beschlussvorlage
0146/2018-1   Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2019   Dez. I - Amt für Steuerung und Informationstechnik   Beschlussvorlage