Vorlage - 0146/2018-1
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Kurze Sachdarstellung:
Der in Vorlage 0146/2018 vorgelegte Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 wird wie folgt geändert:
I. Bewertung der Stellen der Amtsleitungen
Wie bereits in Vorlage 0146/2018 angekündigt, wurden die Stellen für die Amtsleitungen zwischenzeitlich auf Basis des KGSt-Gutachtens 2009 neu bewertet. Die teilweise veränderten Wertigkeiten sollen im Stellenplan 2019 noch Berücksichtigung finden.
Amt | Bisheriger Stellenwert | Ergebnis Bewertung | Auswirkung auf Stellenplan 2019 |
Landratsbüro (01) | A 13 | A 14 | Hebung nach A 14 |
Amt für Steuerung und Informationstechnik (03) | A 14 | A 15 | Hebung nach A 15 |
Personalamt (04) | A 14 | A 14 | keine Veränderung |
Rechnungsprüfungsamt (09) | A 13 | A 14 | Hebung nach A 14 |
Ordnungsamt (10) | A 13 | A 14 | Hebung nach A 14 |
Straßenverkehrsamt (15) | EG 12 | A 13gD | keine Veränderung (Besetzung mit Tarifbeschäftigten) |
Amt für Bildung und Kultur (20) | A 14 | A 14 | keine Veränderung (bereits Hebung mit Vorlage 0146/2018) |
Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung (21) | A 14 | A 14 | keine Veränderung |
Sozialamt (40) | A 13 | A 15 | Hebung nach A 15 |
Jugendamt (43) | A 15 | A 16 | Hebung nach A 16 |
Gesundheitsamt (50) | A 16 | A 16 | keine Veränderung |
Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz (59) | A 16 | A 16 | keine Veränderung |
Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung (60) | A 15 | A 15 | keine Veränderung |
Amt für Umwelt und ländlichen Raum (66) | EG 14 | A 15 | keine Veränderung (Besetzung mit Tarifbeschäftigter) |
Kämmerei (90) | A 13 | A 14* | Hebung nach A 14 |
*Bei dem dargestellten Wert zur Kämmerei (90) handelt es sich noch nicht um ein abschließendes Ergebnis. Dieser Wert wird allerdings mindestens erreicht.
Aufgrund der bestehenden Bedeutung wird hier in abweichender Verfahrensweise eine Übersicht über das Ergebnis der Bewertungen der Stellen für Amtsleitungen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich werden Veränderungen von Stellen, die zu keiner geänderten Stellenzahl führen, nicht gesondert dargestellt. Im Stellenplan sind diese Verschiebungen innerhalb der Spalte „Erläuterungen“ erkennbar.
II. Einrichtung einer (vorübergehenden) Stelle für die Nachfolge des Dezernenten IV
Der Dezernent IV wird mit Ablauf des 30.09.2020 in den Ruhestand eintreten. Unter Verwendung des freiwilligen Arbeitszeitkontos erfolgt jedoch bereits eine Freistellung ab voraussichtlich Ende März 2020, so dass für den überschneidenden Zeitraum eine vorübergehende Stellenmehrung erfolgen muss. Für die/den Nachfolger/-in wird eine Stelle nach BesGr. A 15 in den Stellenplan 2019 eingestellt. Die Stelle des aktuellen Dezernenten erhält im Gegenzug einen KW-Vermerk.
III. Wegfall eines KW-Vermerks im Amt für Umwelt und ländlichen Raum (66)
Auf den Stellen der Landespfleger/-innen im Bereich der Eingriffsregelung sind weitere komplexe Aufgabenstellungen hinzugekommen, so dass sich die Arbeitsbelastung deutlich erhöht hat. Dies hat zur Folge, dass die Bewältigung der Aufgaben nicht allein durch das im Übrigen dauerhaft vorgesehene Personal möglich ist und daher die zusätzliche halbe Stelle für eine/n Landespfleger/-in dauerhaft erforderlich ist.
IV. Einrichtung einer Stelle nach EG 9a TVöD im Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung (21)
Aufgrund erheblichen Arbeitsaufkommens in den Vorjahren sind im Bereich Schülerschäden erhebliche Rückstände entstanden. Um diese Rückstände aufarbeiten zu können, ist es erforderlich, eine zusätzliche Stelle einzurichten. Vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung soll eine Stelle mit der Wertigkeit EG 9a eingerichtet werden. Um zu vermeiden, dass es im Stellenplan langfristig zu einer Stellenmehrung kommt, wird auf einer Stelle der BesGr. A 7 der betreffenden Organisationseinheit ein KW-Vermerk „Eintritt Ruhestand“ eingerichtet.
Die Änderungen betreffen folgende Inhalte der Anlage zur Vorlage 0146/2018:
→ Stellenveränderungen auf einen Blick
→ Stellenplan (Teil A: Beamtinnen und Beamte und Teil B: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
→ Übersicht zum Stellenplan (Teil A: Aufteilung nach der Verwaltungsgliederung; I. Beamtinnen und Beamte und II. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung vorgelegte Stellenplan des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2019 wird in der sich aus der Begründung ergebenden geänderten Fassung beschlossen und der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beigefügt.
Anlage:
Stellenveränderungen auf einen Blick
Stellenplan Beamtinnen und Beamte
Stellenplan Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Übersicht zum Stellenplan Beamtinnen und Beamte
Übersicht zum Stellenplan Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 13.12.2018 - Änderungen auf einen Blick - Allg. Schriftverkehr (87 KB) | |||
2 | öffentlich | 13.12.2018 - Stellenplan Beamte - Allg. Schriftverkehr (897 KB) | |||
3 | öffentlich | 13.12.2018 - Stellenplan Beschäftigte - Allg. Schriftverkehr (2701 KB) | |||
4 | öffentlich | 13.12.2018 - Stellenübersicht Beamte - Allg. Schriftverkehr (717 KB) | |||
5 | öffentlich | 13.12.2018 - Stellenübersicht Beschäftigte - Allg. Schriftverkehr (739 KB) |
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