Vorlage - 0104/2018-1-1
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Kurze Sachdarstellung:
Mit der Vorlage 0104/2018-1 sollten redaktionelle Änderungen um eine rechtmäßige Satzung herbei zu führen.
Mit Datum vom 01.01.2019 geht die Trägerschaft der öffentlichen Jugendhilfe von Stadt Celle auf den Landkreis über. Daher ist neben den redaktionellen Änderungen aus der zuvor genannten Vorlage ebenfalls die Anpassung des Zuständigkeitsbereiches (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung) notwendig.
Die Anpassung des Zuständigkeitsbereiches wird in der Änderungssatzung (Anlage 1) durch die Nr. 10 herbeigeführt und hebt sich in der Synopse (Anlage 2) durch eine größere Schriftgröße von den Änderungen im Oktober ab.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1. Nr. 5 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der lau-fenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege“ in der anliegenden Fassung.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Finanzielle oder steuerliche Auswirkungen sind derzeit nicht ersichtlich.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 zur Vorlage 0104/20018-1-1: Änderungssatzung (152 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 zur Vorlage 0104/2018-1-1: Synopse (475 KB) |
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