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Vorlage - 0165/2022  

Betreff: Schulentwicklung im Bereich der Gymnasien und der Gesamtschule
hier: Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße, Punkte 2.5 und 3 des Konzeptes für anstehende Investitionen an den Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Vorberatung
15.02.2022 
des Ausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
10.03.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Vorlage Erweiterung Schulzentrum

Kurze Sachdarstellung:

 

Im Schulzentrum Burgstraße in Celle befinden sich das Gymnasium Ernestinum und die Integrierte Gesamtschule Celle (IGS).

 

Das Ernestinum beschult an diesem Standort die Jahrgänge 5 bis 13, die IGS beschult dort die Jahrgänge 5 bis 8 (ab Jahrgang 9 beschult die IGS in der Außenstelle Bahnhofstraße). Die IGS nimmt seit Jahren konstant sechs Züge pro Jahr auf. An den Celler Gymnasien müssen in Summe 13 bis 14 Züge jährlich untergebracht werden. Am Hermann-Billung-Gymnasium können 5 Züge pro Jahrgang beschult werden, das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium kann 4,5 Züge pro Jahrgang aufnehmen. Damit verbleibt eine notwendige Kapazität von 4,5 Zügen pro Jahrgang für das Ernestinum, das derzeit nur für vier Züge ausgelegt ist.

 

Der Gebäudekomplex des Schulzentrums Burgstraße verfügt zurzeit über 51 allgemeine Unterrichtsräume (AUR) bzw. Kursräume. Zudem stehen in mobilen Raumzellen (MRZ) weitere acht AUR zur Verfügung. Die MRZ können aufgrund baurechtlicher Vorschriften nicht dauerhaft genutzt werden und sind in absehbarer Zeit zu ersetzen. Das Schulgebäude stammt aus den 70er Jahren und erfüllt nicht die aktuellen baukonstruktiven und energetischen Baustandards. Unabhängig von einer baulichen Erweiterung bedarf der gesamte Komplex einer grundlegenden Sanierung. Die vorhandene Raumaufteilung entspricht nicht den Bedürfnissen und der konzeptionellen Ausrichtung der Schulen, es fehlt an Unterrichts-, Differenzierungs-, Besprechungs- und Büroräumen. Der Verwaltungsbereich inkl. Lehrerzimmer des Ernestinums befindet sich „auswärtig“ im Bereich der IGS. Moderne pädagogische Konzepte können zum Teil nicht umgesetzt werden. Sowohl die IGS als auch das Ernestinum wünschen sich eine Entflechtung der Raumsituation, um Jahrgangs- und Stufencluster bilden und ihre jeweils eigene Identität und ihr eigenes Schulprofil weiterentwickeln zu können.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein gesamtheitliches Konzept entwickelt, um sowohl den räumlichen als auch den pädagogischen Bedarfen zu entsprechen. Das Bestandgebäude wurde in enger Abstimmung mit den Schulen komplett überplant, neu strukturiert und an die aktuellen Bedürfnisse der Schulen angepasst. Hiernach ergibt sich ein Erweiterungsbedarf von 15 AUR, zwei Differenzierungsräumen, einem Schulverwaltungstrakt inkl. Lehrerzimmer und einer Pausenhalle. Der Erweiterungsbau soll der räumlichen Strukturierung innerhalb des Bestandsgebäudes folgend dem Ernestinum zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung und die Lehrerinnen und Lehrer des Ernestinums sind dann zukünftig bei ihren Schülerinnen und Schülern untergebracht. Das Ernestinum erhält einen eigenen Eingang. Durch die Umstrukturierung wird zudem die Möglichkeit geschaffen, zukünftig auch den Jahrgang 9 der IGS im Schulzentrum Burgstraße zu beschulen.

 

Bei der Sanierung ist beabsichtigt, mindestens den energetischen Standard EG 55 EE zu erreichen. Da die Sanierung des Bestandsgebäudes während des laufenden Schulbetriebs erfolgen muss, soll die Sanierung über einen Zeitraum von neun Jahren in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Für die Planungsphase ist vorrausichtlich von zwei Jahren auszugehen. Die reine Bauphase wird vorrausichtlich sieben Jahre betragen, im Sommer 2024 beginnen und nach aktuellem Planungsstand 2030 abgeschlossen sein. Der Erweiterungsbau soll den energetischen Standard EG 40 EE erfüllen. Um während der Sanierungsarbeiten ausreichend Kapazitäten für die Beschulung vorzuhalten, ist der Erweiterungsbau parallel zu den ersten beiden Bauabschnitten der Sanierung ab Sommer 2024 bis zum Jahresende 2026 fertigzustellen. Für den Zeitraum der Sanierung müssen zudem die noch vorhandenen acht AUR der MRZ weiter genutzt werden.



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt einen Erweiterungsbau entsprechend der Anlage sowie notwendige Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße. Die erforderlichen Mittel werden über die Änderungsliste in den Nachtrag zum Haushalt 2022 und in die Haushaltspläne der nächsten Jahre eingestellt. Für die Erweiterung werden voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 14 Mio. Euro benötigt, für die Sanierung werden Gesamtkosten bis 2030 in Höhe von 32 Mio. Euro erwartet.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

r den Erweiterungsbau werden voraussichtlich rd. 14 Mio. € benötigt:

Investive Auszahlungen i.H.v. 700.000 € im Haushaltsjahr 2022.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 13.300.000 € im Haushaltsjahr 2024

Investive Auszahlungen i.H.v. 5.320.000 € im Haushaltsjahr 2025.

Investive Auszahlungen i.H.bv 7.980.000 € im Haushaltsjahr 2026.

 

r die Sanierung des Bestandsgebäudes werden voraussichtlich rd. 32 Mio. € benötigt:

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 3.000.000 € im Haushaltsjahr 2022.

Investive Auszahlungen i.H.v. 500.000 € im Haushaltsjahr 2022.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 3.600.000 € im Haushaltsjahr 2023.

Investive Auszahlungen i.H.v. 1.500.000 € im Haushaltsjahr 2023.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 5.100.000 € im Haushaltsjahr 2024.

Investive Auszahlungen i.H.v. 2.000.000 € im Haushaltsjahr 2024.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 4.600.000 € im Haushaltsjahr 2025.

Investive Auszahlungen i.H.v.4.200.000 € im Haushaltsjahr 2025.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 4.200.000 € im Haushaltsjahr 2026.

Investive Auszahlungen i.H.v. 4.800.000 € im Haushaltsjahr 2026.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 5.500.000 € im Haushaltsjahr 2027.

Investive Auszahlungen i.H.v. 4.400.000 € im Haushaltsjahr 2027.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 4.600.000 € im Haushaltsjahr 2028.

Investive Auszahlungen i.H.v. 5.100.000 € im Haushaltsjahr 2028.

Einbringung einer Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.000.000 € im Haushaltsjahr 2029.

Investive Auszahlungen i.H.v. 5.100.000 € im Haushaltsjahr 2029.

Investive Auszahlungen i.H.v. 4.500.000 € im Haushaltsjahr 2030.

 

Es ist beabsichtigt, Fördermittel zu beantragen. Aufgrund der aktuellen Fördermittelkulisse (Antrags- und Förderstopp beim BEG-Förderprogramm der KfW) können aber leider keine verbindlichen Aussagen zur möglichen Förderhöhe gemacht werden.



 

Anlage:

 

Lageplan Umstrukturierung



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage - Vorlage Erweiterung Schulzentrum (446 KB)    
Stammbaum:
0165/2022   Schulentwicklung im Bereich der Gymnasien und der Gesamtschule hier: Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße, Punkte 2.5 und 3 des Konzeptes für anstehende Investitionen an den Schulen   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage
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