Inhalt

Vorlage - 0165/2022-1  

Betreff: Schulentwicklung im Bereich der Gymnasien und der Gesamtschule
hier: Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße, Punkte 2.5 und 3 des Konzeptes für anstehende Investitionen an den Schulen

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0165/2022
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Vorberatung
28.09.2022 
des Ausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.10.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan zur Variante 4

Kurze Sachdarstellung:

 

Zur Sachdarstellung wird zunächst auf die Vorlage 0165/2022 und die vom Kreistag am 10.03.2022 gefassten Beschlüsse verwiesen. Neben einem Erweiterungsbau für das Ernestinum und notwendigen Sanierungsmaßnahmen am gesamten Schulzentrum Burgstraße hat der Kreistag beschlossen, dass die Verwaltung einen Lösungsvorschlag entwickeln soll, der mittelfristig dazu führt, dass sowohl das Ernestinum als auch die IGS in möglichst nahem räumlichen Zusammenhang geführt werden können. Hintergrund ist, dass die IGS derzeit nur die Jahrgänge 5 bis 8 im Schulzentrum Burgstraße beschult, die Jahrgänge 9 bis 13 beschult die IGS in ihrer Außenstelle Bahnhofstraße.

 

Insgesamt wurden sechs verschiedene Szenarien näher untersucht:

 

Variante 1: Umzug des Gymnasiums Ernestinum in die Bahnhofstraße

Variante 2: Ringtausch der Schulgebäude an den Standorten Schulzentrum Burgstraße, Magnusstraße/Julius-von-der-Wall-Straße und Bahnhofstraße durch die Schulen Gymnasium Ernestinum, IGS Celle, Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium (KAV) und Kreismusikschule

Variante 3: Aufstockung des Bestandsgebäudes am Schulzentrum Burgstraße

Variante 4: Sanierung, Neustrukturierung und Erweiterung um einen Anbau je Schule am bisherigen Standort Schulzentrum Burgstraße

Variante 5: Kompletter Neubau für das Gymnasium Ernestinum am Standort Schulzentrum Burgstraße bei gleichzeitiger alleiniger Nutzung des Bestandsgebäudes am Schulzentrum Burgstraße durch die IGS Celle

Variante 6: Kompletter Neubau für das Gymnasium Ernestinum an einem neuen Schulstandort innerhalb des Stadtgebietes Celle, vollständige Nutzung des Schulzentrums Burgstraße durch die IGS Celle

 

Variante 1: Umzug des Gymnasiums Ernestinum in die Bahnhofstraße

 

Der Raumbedarf des Ernestinums mit rund 48 AUR und Kursräumen zzgl. FUR, Verwaltung und Nebenräumen übersteigt das vorhandene Raumangebot in der Bahnhofstraße bei weitem. Dort sind lediglich rund 26 AUR, Kursräume und FUR sowie keine Mensa vorhanden. Die vom Kreistag monierten Belastungen der IGS aufgrund des Weges zur Mensa und zu den Sportanlagen am Schulzentrum Burgstraße würden zudem lediglich auf eine andere Schule verlagert werden, was nicht mit dem o.a. Kreistagsbeschluss vom 10.03.2022 in Einklang zu bringen ist.

 

Variante 2: Ringtausch der Schulgebäude an den Standorten Schulzentrum Burgstraße, Magnusstraße/Julius-von-der-Wall-Straße und Bahnhofstraße durch die Schulen Gymnasium Ernestinum, IGS Celle, Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium (KAV) und Kreismusikschule

 

Bei dieser Variante würde die IGS alleinige Nutzerin des Schulzentrums Burgstraße werden. Ein Erweiterungsbau wäre hier nicht mehr erforderlich. Im Hinblick auf die bestehende Sechszügigkeit der IGS entstünden leichte Überhänge bei den Räumen, für eine Siebenzügigkeit der Schule würden diese jedoch nicht ausreichen. Die Sportanlagen am Schulzentrum wären ohne das Ernestinum deutlich zu groß bemessen. Auch für die Mensa des Ernestinums im Schulzentrum wäre eine angemessene Nachnutzung nicht ersichtlich.

 

Das Ernestinum würde in das Gebäude KAV II in der Magnusstraße („Altes Ernestinum“) einziehen, in dem allerdings keine ausreichende Anzahl an AUR und FUR vorhanden ist. Dort stehen nach bereits eingeplanten Umbaumaßnahmen lediglich 15 AUR zzgl. FUR zur Verfügung. Die Gebäude KAV III (Mobile Raumzellen) und die Kreismusikschule in der Julius-von-der-Wall-Straße müssten daher einem Neubau weichen, um den Raumbedarf des Ernestinums zu decken. Das KAV II und die Kreismusikschule könnten in das Schulgebäude Bahnhofstraße (zurzeit Außenstelle der IGS) umziehen.

 

Bei der Prüfung dieser Variante wurde auch eine Nutzung des momentan freistehenden und in unmittelbarer Nähe befindlichen Gebäudes des St.-Josef-Stifts in der Julius-von-der-Wall-Straße in Betracht gezogen. Eine schulische Nutzung ist dort aber äert schwierig und wenig effizient, da nur wenige Räume von der Größe her für Unterricht nutzbar sind. Das Gebäude steht nach aktuellen Informationen auch nicht zum Verkauf.

 

Jede Schule erhielte also eigenständige Gebäude, Reibungspunkte zwischen den Schulen entfielen. Der Raumbedarf des Ernestinums, der IGS und des KAV könnte auf diese Weise gedeckt werden, jedoch nicht der Bedarf an Sportanlagen. Die Probleme der nicht ausreichenden Sportanlagen lassen sich mangels verfügbarer Bauflächen an der Bahnhofstraße, dem KAV sowie in der Magnusstraße/Julius-von-der-Wall-Straße nicht lösen. Das KAV, welches bislang eine Sporthalle neben dem KAV II zur Verfügung hat, und das Ernestinum würden schlechter gestellt als bislang und müssten die Sporthallen und den Sportplatz am Schulzentrum nutzen, was nicht mit dem o.a. Kreistagsbeschluss vom 10.03.2022 in Einklang zu bringen ist. Im Ergebnis würde es sich um eine Verschiebung der aktuellen Belastung der IGS durch ihre Außenstelle auf andere Schulen handeln.

 

Durch den Umzug des Ernestinums in den Bereich Julius-von-der-Wall-Straße/Magnusstraße würde es zudem durch drei Schulen in direkter Nachbarschaft (Sprachheilschule, Katholische Grundschule, Ernestinum) zu einer Ballung von Schülerinnen und Schülern (SuS) kommen. Ausreichend Parkplätze stünden nicht zur Verfügung. Die Belastung der vorhandenen Bus-Haltestellen Bahnhofstraße, Union und Schlossplatz würde deutlich erhöht, so dass Erweiterungen der Haltestellenanlagen notwendig werden könnten. Ferner ist auch die Parkplatzsituation am Schulgebäude Bahnhofstraße problematisch. Insbesondere für den Betrieb der Kreismusikschule wären Probleme zu erwarten.

 

Variante 3: Aufstockung des Bestandsgebäudes am Schulzentrum Burgstraße

 

Es wurde eine ressourcensparende Aufstockung des Bestandsgebäudes geprüft, um eine zusätzliche Flächenversiegelung zu vermeiden. Eine Erweiterung des bestehenden ersten Obergeschosses ist aufgrund der Oberlichter zum Erdgeschoss schwierig. Das Schulzentrum ist aufgrund der baulichen Struktur auf die Nutzung großer innenliegender Flächen ausgelegt. Fallen die Oberlichter weg, entfällt in großen Teilen die natürliche Belichtung und Entlüftung, und damit die Aufenthaltsqualität insbesondere für die Clusteraufteilungen. Ein zweites Obergeschoss wäre aufgrund zu enger Treppenausgänge und weiterer brandschutzrechtlicher Probleme von vornherein nicht zulässig. Der Flächengewinn könnte das Raumprogramm beider Schulen nicht erfüllen.

 

Variante 4: Sanierung, Neustrukturierung und Erweiterung um einen Anbau je Schule am bisherigen Standort Schulzentrum Burgstraße

 

Die Schulanlage wird neu strukturiert und entflechtet. Der fehlende Raumbedarf wird für jede Schule durch einen eigenen Anbau ergänzt. Damit gliedert sich das Schulgelände in drei Teile: IGS, gemeinsame Nutzung (Forum, Fachunterrichtsräume) und Ernestinum (vgl. Lageplan in der Anlage). Beide Schulen würden neben den FUR auch AUR im Bestandsgebäude nutzen.

 

Schulfachlich ist diese Variante zu begrüßen. Jede Schule würde z.B. einen eigenständigen Gebäudeteil mit eigenem Eingang sowie einer eigenen Pausenhalle als Mitte der Schule erhalten. Reibungspunkte zwischen den Schulen würden reduziert. Synergien ergeben sich aus der gemeinsamen Nutzung von Sporthallen und Sportplatz, verkehrlicher Erschließung und Außenanlagen. Die Versorgung mit Sportunterricht kann auf dem Gelände vollständig abgedeckt werden. Zudem entsteht eine größere Flexibilität in der Raumplanung durch die themenbezogene Bündelung der FUR beider Schulen. Dem Raumbedarf beider Schulen könnte aufgrund der individuellen Anbauten vollständig entsprochen werden. Die Außenstelle der IGS könnte entfallen. Weitere Synergien bilden das Forum, die technische Erschließung und Ausstattung, Nebenräume sowie Sanitärbereiche. Die bereits vorhandenen Ressourcen würden bei dieser nachhaltigen Variante optimal genutzt. Das mit der IGS und dem Ernestinum gemeinsam erarbeitete gesamtheitliche Konzept (vgl. Vorlage 0165/2022) könnte beibehalten werden, es käme nicht zu zeitlichen Verzögerungen und weiterem Planungsaufwand.

 

Auch baufachlich ist diese Variante positiv zu bewerten, da die Umsetzung der beiden Anbauten und die Sanierung aufeinander abgestimmt und somit die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb sukzessive mit den geringstmöglichen Einschränkungen umgesetzt werden können. Hierzu wäre zunächst der Anbau für das Ernestinum (Fertigstellung bis Sommer 2027) zu errichten. Nach Fertigstellung dieses Anbaus könnte der Anbau für die IGS errichtet werden. Die Auflösung der Außenstelle der IGS könnte nach Fertigstellung des Anbaus erfolgen (vorrausichtlich Sommer 2030). Die Sanierung erfolgt bei laufendem Schulbetrieb (analog zur Sanierung im Schulzentrum Wathlingen) in sieben Bauabschnitten im Zeitraum von voraussichtlich Sommer 2025 bis Sommer 2033.

 

Allerdings würden am Standort Schulzentrum Burgstraße zukünftig etwa 2.000-2.500 SuS beschult werden, was zu einer Verschlechterung der angespannten Verkehrssituation zu Stoßzeiten führen könnte. Zudem müsste durch den Anbau der IGS der aktuelle Lehrerparkplatz auf den Parkplatz gegenüber an der Fuhse verlegt werden. Ein weiterer Lehrerparkplatz wäre im Bereich des Anbaus für das Ernestinum geplant. Es würden Erweiterungen der Bushaltestellen sowie Anpassungen des Fahrplanes vorgenommen werden müssen. Ggf. würden zusätzliche Busse zu den Stoßzeiten benötigt. Aktuell werden bereits sieben Busse für das Schulzentrum eingesetzt. Bei der Beschulung aller SuS am Standort Burgstraße wird mit zwei bis vier zusätzlichen Bussen gerechnet.

 

Mit der Umsiedelung der Oberstufe der IGS an das Schulzentrum Burgstraße würde die Liegenschaft in der Bahnhofstraße gänzlich verfügbar sein. Aufgrund derumlichen Nähe zum Kreisgelände bietet es sich an, die Liegenschaft im Bestand für Verwaltungszwecke umzurüsten. Nach derzeitigem Planungsstand könnten mit mittlerem Aufwand ca. 250 Arbeitsplätze auf rund 6.700 qm Brutto-Geschossfläche im Bestand entstehen. Damit könnte auf einen Neubau an der Alten Grenze verzichtet werden (vgl. Vorlage 0172/2020 und Haushaltsberatungen 2021/22).

 

r den Erweiterungsbau der IGS müssten ca. 19,2 Mio. Euro eingeplant werden. Die zeitlichen Abläufe würden gegenüber dem Beschluss des KT vom 10.03.2022 so angepasst, dass der Erweiterungsbau Ernestinum um ein Jahr vorgezogen und die Sanierung um ein Jahr verschoben wird.

 

Variante 5: Kompletter Neubau für das Gymnasium Ernestinum am Standort Schulzentrum Burgstraße bei gleichzeitiger alleiniger Nutzung des Bestandsgebäudes am Schulzentrum Burgstraße durch die IGS Celle

 

Die Umsetzung eines kompletten eigenständigen Neubaus ist auf dem vorhandenen Grundstück des Schulzentrums nicht möglich. Abgesehen von dem unnötigen Flächenverbrauch wäre die verbleibende Schulhoffläche zu gering.

 

Variante 6: Kompletter Neubau für das Gymnasium Ernestinum an einem neuen Schulstandort innerhalb des Stadtgebietes Celle, vollständige Nutzung des Schulzentrums Burgstraße durch die IGS Celle

 

r das Ernestinum könnte an einem noch zu findenden Standort ein Neubau errichtet werden. Dazu würde eine Fläche von mindestens 30.000 m² benötigt, sofern die Grundflächenzahl für das Grundstück 0,6 beträgt und drei Vollgeschosse gebaut werden dürften. Berücksichtigt werden müssten dabei auch eine Dreifeldhalle, eine Mensa, ein Sportplatz (mindestens 300 m-Laufbahn) und ca. 65 Parkplätze. Die verkehrliche Erschließung müsste je nach Standort bemessen werden. Ein geeignetes Grundstück müsste im engen Dialog mit der Stadt Celle gefunden werden. Um eine ausreichende Auslastung dieses Gymnasiums unabhängig von der Lage sowie eine planbare Schülerbeförderung sicherzustellen, wäre eventuell die Aufteilung des Stadtgebietes in mehrere Schulbezirke erforderlich. Die Wahlfreiheit zwischen den Celler Gymnasien müsste also ggf. eingeschränkt werden.

 

Die IGS würde alleinige Nutzerin des Schulzentrums Burgstraße. Ein Erweiterungsbau wäre hier nicht mehr erforderlich. Im Hinblick auf die bestehende Sechszügigkeit der IGS entstünden sogar leichte Überhänge bei den Räumen, für eine Siebenzügigkeit der Schule würden diese jedoch nicht ausreichen. Die Sportanlagen am Schulzentrum wären ohne das Ernestinum deutlich zu groß bemessen. Aufgrund der Lage des Schulzentrums wäre eine adäquate Auslastung der Sportanlagen auch durch andere Schulen nicht zu erwarten. Das Ernestinum käme zudem aufgrund seiner Entfernung von vornherein nicht mehr als Nutzer in Betracht. Auch für die Mensa des Ernestinums im Schulzentrum wäre eine angemessene Nachnutzung nicht ersichtlich.

 

Durch die komplette Trennung der Schulen wäre eine maximale Entflechtung möglich. Abstimmungen und Reibungspunkte sowie die Außenstelle der IGS würden entfallen. Der Verkehrsknotenpunkt am Schulzentrum würde deutlich entlastet.

 

Auch hier käme das leerstehende Gebäude der IGS-Außenstelle an der Bahnhofstraße zukünftig insbesondere für eine Nutzung durch die Kreisverwaltung in Betracht, vgl. oben.

 

Die erwarteten Kosten für diese Variante betragen ca. 70 Mio. Euro zzgl. Grundstückskosten.

 

Fazit

 

Die Varianten 1, 2, 3 und 5 scheiden aus den o.a. Gründen aus. In Betracht kommen die Varianten 4 und 6.

 

Angesichts der hohen Verschuldung des Landkreises und der enormen Baukostensteigerungen in den übrigen Schulbauprojekten ist grundsätzlich fraglich, ob der Landkreis weitere Mehrkosten auf sich nehmen sollte und ob das Innenministerium eine Haushaltsgenehmigung für die erforderlichen Mittel erteilen würde.

 

Unter Berücksichtigung der sehr hohen Kosten, der mangelhaften Ausschöpfung der bereits vorhandenen Strukturen (Sportmöglichkeiten, Mensa, Forum, weitere Synergien), der gebotenen Nachhaltigkeit im Umgang mit Flächen und Neuversiegelungen, der noch ungewissen Standortfrage, einer nötigen zeitnahen Umsetzung, der eventuellen Erforderlichkeit von Schulbezirken und der Sicherstellung der Schülerbeförderung erscheint die Variante 6 als nicht tragfähig.

 

Als Lösungsvorschlag, damit sowohl das Ernestinum als auch die IGS in möglichst nahem räumlichen Zusammenhang geführt werden können, kommt nur die Variante 4 in Betracht. Die Umsetzung sollte aber erst dann erfolgen, wenn sich die durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg verursachte Krisensituation in der Bauwirtschaft mit ihren derzeitigen Preissteigerungen wieder normalisiert hat. Bis dahin sind die Klassen der IGS ab Jahrgang 9 gut in der Außenstelle Bahnhofstraße untergebracht.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt einen zweiten Erweiterungsbau am Schulzentrum Burgstraße entsprechend der nachfolgenden Variante 4 für die IGS Celle. Die erforderlichen Haushaltsmittel (aus heutiger Sicht geschätzt: 19,2 Mio. Euro) sollen erst dann in die Haushaltspläne der nächsten Jahre eingestellt werden, wenn sich die durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg verursachte Krisensituation in der Bauwirtschaft mit ihren derzeitigen Preissteigerungen wieder normalisiert hat. Der Beschluss des Kreistages vom 10.03.2022 über den Bau eines Erweiterungsbaus für das Gymnasium Ernestinum (geschätzte Kostenhöhe: 14,0 Mio. Euro) und Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße (geschätzte Kostenhöhe: 32 Mio. Euro) hat daneben weiter Bestand.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Variante 4:  19,2 Mio. Euro, zzgl. bereits beschlossenem Erweiterungsbau für das Gymnasium Ernestinum in Höhe von 14,0 Mio. Euro, zzgl. bereits beschlossener Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße in Höhe von 32 Mio. Euro = 65,2 Mio. Euro insgesamt

 

Variante 6: 70 Mio. Euro zzgl. Grundstückskosten, zzgl. bereits beschlossener Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße in Höhe von 32 Mio. Euro = 102 Mio. Euro zzgl. Grundstückskosten insgesamt

 

Kostenstand nach Baukostenindex 2021. Die Kostenkalkulationen berücksichtigen lediglich Hochrechnungen bis ca. 2028.


 

Anlage:

 

Lageplan zur Variante 4

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan zur Variante 4 (489 KB)    
Stammbaum:
0165/2022   Schulentwicklung im Bereich der Gymnasien und der Gesamtschule hier: Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße, Punkte 2.5 und 3 des Konzeptes für anstehende Investitionen an den Schulen   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage
0165/2022-1   Schulentwicklung im Bereich der Gymnasien und der Gesamtschule hier: Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen am Schulzentrum Burgstraße, Punkte 2.5 und 3 des Konzeptes für anstehende Investitionen an den Schulen   Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   Beschlussvorlage