Vorlage - An0006/2021-2026VO-1
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Kurze Sachdarstellung:
Zur Sachdarstellung wird zunächst auf die Vorlage An0006/2021-2026VO und die letzte Beratung im Kreisausschuss am 26.04.2022 verwiesen.
Der Landrat wird in seinen Beschlussvorlagen ab dem 01.10.2022 eine formalisierte Einschätzung zur Klimarelevanz vornehmen. Dies gilt nicht in Angelegenheiten, die von vornherein keine Auswirkung auf den Klimaschutz haben können, insbesondere in Vorlagen zum Personalwesen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Aufwendungen in Höhe von 1.300 € pro Jahr. Der Zeitaufwand für die Einordnung der Klimarelevanz wurde mit 20 Arbeitsstunden pro Jahr und einem Verrechnungssatz von 65 € (inklusive Personal-, Sach- und Gemeinaufwand) pro Stunde kalkuliert.
Anlage:
Antrag der Fraktion „Die GRÜNEN, Die PARTEI und DIE LINKE. Das Klimabündnis im Kreistag“ vom 15.12.2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag Klimarelevanz (261 KB) |
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