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Gleichstellung

In meinem Amt als Gleichstellungsbeauftragte bin ich sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Celle tätig.

Die gesetzlichen Grundlagen meines Handelns ergeben sich unter anderem aus dem

  • Grundgesetz
  • Allgemeinden Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
  • Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
  • Istanbul Konvention

Innerhalb der Verwaltung bedeutet dies vor allem:

  • Beratung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem Wiedereinstieg nach Eltern- oder Pflegezeit sowie der Personalentwicklung u.v.m.
  • Mitwirkung bei allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen
  • Beteiligung bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes
  • Erstellung eines Gleichstellungsberichtes

Bürgerinnen und Bürgern begleite ich mittels

  • anonymer und unverbindlicher Beratung bei Fragen zu Gewalt an Frauen und Mädchen, Trennung, Alleinerziehung, Berufsorientierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, politisches Engagement von Frauen,
  • einer selbstverständlich vertraulichen und kostenfreien Beratung

Gemeinsam mit anderen beinhaltet meine Tätigkeit so durchaus auch

  • Pflege des regionalen und überregionalen Netzwerkes
  • Kontakte mit Verbänden, Vereinen und Institutionen sowie Arbeitskreisen
  • Organisation von Veranstaltungen rund um das Thema Gleichberechtigung und Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben

 
Sehr gerne bin ich auch für Sie da!

Meine Beratung und Begleitung erfolgt in allen Fällen selbstverständlich vertraulich und anonym!

Auf meine offene, verbindende und empathische sowie neutrale Haltung dürfen Sie sich verlassen.