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Kreisentwicklung

Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) - 2. Entwurf RROP 2026

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 20.10.2011 ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Celle eingeleitet worden. Zu einem 1. Entwurf des RROP wurde 2017 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie unten im Drop-Down-Menü mit dem Namen „Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) – 1. Entwurf“.

Der 2. Entwurf des RROP lag vom 12.12.2025 bis einschließlich zum 12.02.2026 zur Beteiligung aus. Nähere Informationen hierzu können der Bekanntmachung entnommen werden.

Stellungnahmen zum 2. diesem zweiten Entwurf können nicht mehr abgeben werden!

DIE UNTERLAGEN ZUM 2. ENTWURF DES REGIONALEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMS FÜR DEN LANDKREIS CELLE STEHEN HIER WEITERHIN ALS DOWNLOAD ZUR VERFÜGUNG:

BETEILIGUNG DER IN IHREN BELANGEN BERÜHRTEN ÖFFENTLICHEN STELLEN

Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum zweiten 2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Celle statt, die in einem gesonderten Schreiben zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Den entsprechenden Verteiler finden Sie hier:

Als nächster Schritt werden die von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen des 1. und des 2. Entwurfs in einer Synopse zusammengestellt und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Dies wird jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie bis dahin bitte von Nachfragen zum Verfahrensstand ab.

Mit dem 2. Entwurf entfallen insbesondere die im 1. Entwurf enthalten Festlegungen zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung. Nähere Informationen dazu finden Sie oben im Drop-Down-Menü mit dem Namen „Planung von Windenergiegebieten“.

  

Die Aufgaben der Abteilung Kreisentwicklung umfassen die Regionalplanung und die Bauleitplanung

Informationen zur Bauleitplanung finden Sie HIER.

Aufgaben der Regionalplanung

Die Regionalplanung entwickelt Zielvorgaben (Ziele der Raumordnung), die durch die Festlegung im Raumordnungsprogramm Verbindlichkeit erlangen. Wir beraten Bürger, Gemeinden und andere Fachstellen zu raumbedeutsamen Vorhaben und führen, wenn erforderlich, Raumverträglichkeitsprüfungen durch.

Was ist eigentlich Regionalplanung?

Was versteht man unter Raumordnung?

Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für den Landkreis Celle (RROP)

Raumordnungsverfahren (ROV)

Wann sind Vorhaben raumbedeutsam?

Stellungnahmen und Beratungen

Weitere Themen

Planung von Windenergiegebieten

Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ hat der Bund ein neues Regelwerk zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land geschaffen. Ziel ist es, dass bis Ende 2032 insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen werden.

Für Niedersachsen gilt nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), dass bis zum 31.12.2027 1,7 % und bis zum 31.12.2032 insgesamt 2,2 % der Landesfläche für Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen. Das Land Niedersachsen hat mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des WindBG (NWindG) festgelegt, dass die Umsetzung durch die Träger der Regionalplanung erfolgt.

Für den Landkreis Celle bedeutet dies:

  • Bis 31.12.2027 sind 253 ha (0,16 %) der Kreisfläche,
  • bis 31.12.2032 insgesamt 327 ha (0,21 %)
    als Windenergiegebiete im Sinne des WindBG nachzuweisen.

Da im Landkreis Celle bereits ausreichend Sonderbauflächen und Sondergebiete aus wirksamen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bestehen, wurde das Teilflächenziel für 2027 bereits erreicht. Die anrechenbare Fläche beträgt nach den gesetzlichen Vorgaben 310 ha.

Die Feststellung des Erreichens des Teilflächenziels erfolgte gemäß § 5 Abs. 2 WindBG am 19. April 2024 und wurde im Amtsblatt Nr. 35 des Landkreises Celle veröffentlicht.

Damit gelten künftig folgende Grundsätze:

  • Windenergieanlagen sind nur noch innerhalb der planerisch ausgewiesenen Windenergiegebiete privilegiert zulässig (§ 249 BauGB).
  • Außerhalb dieser Gebiete ist eine Errichtung in der Regel nicht genehmigungsfähig.
  • Zusätzliche Flächenausweisungen durch Städte und Gemeinden bleiben weiterhin möglich.

Die vollständige amtliche Bekanntmachung kann HIER als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) - 1. Entwurf RROP

Der 1. Entwurf des RROP lag in der Zeit vom 03.04.2017 bis zum 03.07.2017 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind insgesamt 219 Stellungnahmen eingegangen, die ca. 1.700 Einzelbelangen entsprechen. Viele Einwendungen betreffen insbesondere den Abschnitt zur Regelung der Windenergie, jedoch sind auch zu den übrigen Abschnitten umfangreiche Stellungnahmen abgegeben worden.

Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, einer Änderung und damit Anpassungspflicht an das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) und der Änderungen der Rechtslage wurde der Entwurf des RROP komplett überarbeitet. Nähere Informationen dazu finden Sie oben im Drop-Down-Menü mit dem Namen „Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) – 2. Entwurf“.

Mit dem 2. Entwurf entfallen insbesondere die im 1. Entwurf enthalten Festlegungen zur Ausweisung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung. Nähere Informationen dazu finden Sie oben im Drop-Down-Menü mit dem Namen „Planung von Windenergiegebieten“.

DIE UNTERLAGEN Zum 1. ENTWURF DES REGIONALEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMS FÜR DEN LANDKREIS CELLE STEHEN HIER WEITERHIN ALS DOWNLOAD ZUR VERFÜGUNG:

Die Entwurfsunterlagen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Celle lagen in der Zeit vom 3. April 2017 bis zum 3. Juli 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.


Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2005 für den Landkreis Celle

Das RROP stellt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraumes dar unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung, des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu entwickeln. Die Gemeinden müssen ihre Bauleitpläne an die im RROP festgelegten Ziele der Raumordnung anpassen.

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 wurde am 16. Dezember 2005 im Amtsblatt für den Landkreis Celle öffentlich bekannt gemacht. Es ist damit an dem Tage in Kraft getreten.

Anlagen